Beiträge von Dieter Boelkhausen

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    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    um noch effektivere Strafverteidigungen und Rechtsberatungen gewährleisten zu können, hat die Kanzlei Boelkhausen eine weitere Mitarbeiterin eingestellt. An dieser Stelle möchten wir unsere neue Kollegin, Frau Rechtsanwältin Melina Schmidt recht herzlich in unserem Team willkommen heißen.

    Wichtiger Hinweis!


    Verehrte Mandanten,


    aufgrund personeller Veränderungen in der Kanzlei Boelkhausen ergeben sich zum 13.02.2038 folgende Änderungen in den Geschäftsbedingungen:


    §2
    Das Honorar für eine Strafverteidigung beträgt 20% des Streitwertes, d. h. bei einem Bußgeld i. H. v. 100.000 A$ beträgt das Honorar 20.000 A$.
    Das Honorar für eine Rechtsberatung beträgt pauschal 20.000 A$.


    §2.1
    Für die Ausfertigung von Schriftstücken (Verträge, Anträge und sonstige Anschreiben) wird für Privatpersonen eine Gebühr i. H. v. 750.000 A$ erhoben. Diese Gebühr ist mit Auftragserteilung (im Voraus) zu zahlen. Für Geschäftskunden und staatliche Einrichtungen gelten gesonderte Gebühren nach §2.2, da diese einen deutlich höheren Geldfluss aufweisen.
    a) Die Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.


    §2.2
    Für die Ausfertigung von Verträgen wird für Geschäftskunden und staatliche Einrichtungen eine Gebühr i. H. v. 7.500.000 A$ erhoben. Diese Gebühr ist mit Auftragserteilung (im Voraus) zu zahlen. Für Privatkunden gelten gesonderte Gebühren nach §2.1, da diese einen deutlich geringeren Geldfluss aufweisen.
    a) Die Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.
    b) Für die Ausfertigung von Verträgen durch die Kanzlei Boelkhausen, bei denen diese einer der Vertragspartner ist, fallen keinerlei Gebühren und/oder Honorare an.


    Bestehende Verträge mit Unternehmen und Gruppierungen bleiben von diesen Änderungen unberührt.


    Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.


    Ihre Kanzlei Boelkhausen

    Zum 01.02.2038 ändern sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei Boelkhaussen.


    §1
    Mit der Erteilung eines Mandates ist der Mandant an die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei Boelkhausen gebunden.


    §1.1
    Ein Mandat beginnt, sobald
    a) Herr Dieter Boelkhausen oder Frau Melina Schmidt durch die "Altis State Police" oder einen Beschuldigten selbst darüber informiert wird, dass ein Rechtsbeistand gewünscht und die Anfrage bestätigt wird, bzw. ein Termin für eine Rechtsberatung zustande kommt
    b) ein Mandant die Kanzlei Boelkhausen mündlich oder schriftlich mit der Ausfertigung eines Vertrages, eines schriftlichen Antrages oder eines sonstigen Schriftstückes beauftragt.


    §1.2
    Das Mandat endet, sobald
    a) der/die Beschuldigten von der "Altis State Police" entlassen werden, bzw. wenn die Rechtsberatung beendet ist
    b) ein Vertrag von allen Parteien unterzeichnet wurde
    c) ein eingereichter schriftlicher Antrag mit zufriedenstellendem Ergebnis bearbeitet wurde.


    §2
    Das Honorar für eine Strafverteidigung beträgt 10% des Streitwertes, d. h. bei einem Bußgeld i. H. v. 100.000 A$ beträgt das Honorar 10.000 A$.
    Das Honorar für eine Rechtsberatung beträgt pauschal 10.000 A$.


    §2.1
    Für die Ausfertigung von Schriftstücken (Verträge, Anträge und sonstige Anschreiben) wird für Privatpersonen eine Gebühr i. H. v. 500.000 A$ erhoben. Diese Gebühr ist mit Auftragserteilung (im Voraus) zu zahlen. Für Geschäftskunden und staatliche Einrichtungen gelten gesonderte Gebühren nach §2.2, da diese einen deutlich höheren Geldfluss aufweisen.
    a) Die Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.


    §2.2
    Für die Ausfertigung von Verträgen wird für Geschäftskunden und staatliche Einrichtungen eine Gebühr i. H. v. 5.000.000 A$ erhoben. Diese Gebühr ist mit Auftragserteilung (im Voraus) zu zahlen. Für Privatkunden gelten gesonderte Gebühren nach §2.1, da diese einen deutlich geringeren Geldfluss aufweisen.
    a) Die Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.
    b) Für die Ausfertigung von Verträgen durch die Kanzlei Boelkhausen, bei denen diese einer der Vertragspartner ist, fallen keinerlei Gebühren und/oder Honorare an.


    §2.3
    Als Privatkunden gelten im Sinne von §2.1 Zivilisten, welche nicht Inhaber eines Unternehmens sind, Banditen, sowie Anführer und Angehörige von Rebellen-Gruppierungen im Einzelnen.


    §2.4
    Als Geschäftskunden gelten im Sinne von §2.2 Unternehmen, Zivilisten, welche als Firmeninhaber registriert sind, sowie Rebellen-Gruppierungen in ihrer Gesamtheit, da diese als paramilitärische Organisationen gewertet werden.


    §2.5
    Als staatliche Einrichtungen gelten nach §2.1 ausschließlich die "Altis State Police", sowie der "Rescue Service" mit all ihren Abteilungen.


    §2.6
    Das Honorar ist nach Beendigung des Mandates oder der Rechtsberatung in bar oder per Überweisung an Herrn Dieter Boelkhausen auszuzahlen. Für die Ausfertigung von Verträgen, schriftlichen Anträgen und sonstigen Schriftstücken gelten besondere Konditionen (siehe §2.1 und §2.2). Barzahlung wird aus Kostengründen bevorzugt. Die Zahlung in Fremdwährungen oder materiellen Gütern werden nicht akzeptiert. "A$" sind das einzig akzeptierte Zahlungsmittel.


    §2.7
    Bei Zahlungsverweigerung behält sich die Kanzlei Boelkhausen das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten. In diesem Fall leistet die Kanzlei Boelkhausen keinen Rechtsbeistand.


    §2.8
    Desweiteren behält sich die Kanzlei Boelkhausen das Recht vor, bei Zahlungsverweigerung und/oder Zahlungsunfähigkeit, zukünftige Mandate des betreffenden Mandanten abzulehnen.


    §2.9
    Die Kanzlei Boelkhausen behält sich das Recht vor, Mandanten oder einzelne Mandate eines Mandanten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


    §3
    Die Kanzlei Boelkhausen behält sich das Recht vor, Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.


    §3.1
    Die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen muss mindestens sieben Tage vor dem Inkrafttreten in Textform öffentlich bekanntgegeben werden.

    Als ich heute von einer Fortbildung aus Deutschland zurückkehrte, fand ich meinen Bruder Harrald apathisch in seinem Zimmer sitzend vor. Als ich ihn fragte, was los ist, stand er auf, gab mir einen zusammengefalteten Zettel in die Hand und sagte nur: "Leb' wohl, geliebter Bruder." Dann verließ er schnellen Schrittes das Haus. Als ich den Zettel entfaltete und den Text las, traf mich der Schlag. Es ist ein Abschiedsbrief. Was zur Hölle ist hier passiert?

    Kanzlei Boelkhausen
    Rechtsanwalt für Strafrecht
    Dieter Boelkhausen
    Feldstraße 9
    33641 Athira







    Staat Altis
    Am Pier 7
    22765 Kavala




    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit beantrage ich die Ausstattung des Beratungszimmers meiner Kanzlei mit Büromöbeln und einem Computer.


    Begründung:


    Das Beratungszimmer eines Rechtsanwaltes sollte auf dessen Mandanten einen freundlichen und vor allem seriösen Eindruck vermitteln. Zudem benötige ich ein Werkzeug, um Anschreiben und schriftliche Anträge aufzusetzen.


    Mit einer Raumausstattungssoftware habe ich einen Entwurf für die Einrichtung meines Büros erstellt und Ausdrucke aus verschiedenen Blickwinkeln angefertigt. Sie liegen diesem Schreiben bei.



    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Boelkhausen
    Rechtsanwalt


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit diesem Schreiben beantrage ich die Aufnahme meines Unternehmens in das Handelsregister des Staates Altis.


    Zu meiner Person:


    Mein Name ist Dieter Boelkhausen. Ich bin 28 Jahre alt und komme ursprünglich aus Schonungen, bei Schweinfurt, Deutschland. Nach einem Urlaub, welchen ich gemeinsam mit meiner Mutter hier auf Altis verbrachte, entschloss sie sich, hier her auszuwandern. Da ich zu dieser Zeit noch ein Kind war, blieb mir verständlicherweise keine andere Wahl, als sie zu begleiten. Nach meinem Abitur kehrte ich nach Deutschland zurück, wo ich an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilian-Universität in München ein Jura-Studium absolvierte. Nach Abschluss meines Studiums kehrte ich nach Altis zurück, da es der Bundesrepublik Deutschland, im Gegensatz zu Altis nicht an Rechtsanwälten mangelt. Nach meiner Rückkehr auf die Insel beantragte ich sofort meine Zulassung zum Rechtsanwalt, welche bereits genehmigt wurde. Zunächst baute ich mir durch das Sammeln diverser Rohstoffe, deren Verarbeitung und dem Verkauf, daraus entstandener Enderzeugnisse, ein Startkapital auf, welches ich ich für den Kauf eines kleinen Gebäudes verwendete, in dem ich heute meine Kanzlei "Boelkhausen" betreibe. Spezialisiert bin ich auf dem Fachgebiet Strafrecht.


    Das Unternehmen:


    Da es auf Altis bereits des öfteren zu irrtümlichen Festnahmen und fälschlicherweise ausgestellten Bußgeldbescheiden gekommen ist, welche für nicht wenige Bürger den finanziellen Ruin zur Folge hatte, habe ich nach meinem Studium den Entschluss gefasst, hierher nach Altis zurückzukehren und mich für die Rechte der hier lebenden Menschen einzusetzen. Neben der regulären Strafverteidigung gebe ich auch Rechtsberatungen. In diesen gebe ich meinen Mandanten unter anderem Tipps und Ratschläge, wie sie sich bspw. während bzw. nach einer Festnahme verhalten sollten. Denn bereits das korrekte Verhalten bei der Festnahme kann sich unter Umständen strafmildernd auswirken. Einen Tipp gibt es sogar gratis von mir: "Mit der Wahrheit kommt man bei der ASP am weitesten." Um Mandanten effektiv verteidigen zu können, sollten sie auch und gerade mir gegenüber Ehrlichkeit walten lassen. Dies erleichtert mir meine Arbeit enorm.


    Wer eine Rechtsberatung wünscht, hat die Möglichkeit unter folgender Rufnummer: 023240719870 einen Termin zu vereinbaren und mich zu dem vereinbarten Termin in meinem Büro zu besuchen. Meine Kanzlei befindet sich in Athira, circa 120 Meter östlich der öffentlichen Garage. Koordinaten: 141188.


    Ziele:


    -Die juristische Verteidigung straffälliger Bürgerinnen und Bürger
    -Beweisfindung unschuldiger Bürgerinnen und Bürger nach irrtümlicher Festnahme
    -Die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger von Altis.


    Honorierung:


    Das Honorar für die Strafverteidigung beläuft sich auf 10% des Streitwertes
    Das Honorar für Rechtsberatungen beläuft sich pauschal auf 10.000 A$
    Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen, welche diesem Schreiben als Anlage beiliegen.



    Angehörige:


    Dieter Boelkhausen (Geschäftsführer)
    Melina Schmidt (Angestellt als Rechtsanwältin)



    Anschrift:


    Kanzlei Boelkhausen

    Feldstraße 9

    20304 Athira


    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Boelkhausen
    Rechtsanwalt


    Anlagen: 1


    -----


    Anlage 1/1: Geschäftsbedingungen




    §1.1
    Ein Mandat beginnt, sobald Die ASP Herrn Dieter Boelkhausen darüber informiert, dass ein Beschuldigter einen Rechtsbeistand wünscht und die Anfrage durch Herrn Dieter Boelkhausen angenommen wurde, bzw. ein Termin für eine Rechtsberatung zustande kommt.


    §1.2
    Das Mandat endet, sobald der/die Beschuldigten von der ASP entlassen werden, bzw. wenn die Rechtsberatung beendet ist.


    §2.1
    Das Honorar beträgt 10% des Streitwertes, d. h. bei einem Bußgeld von 100.000 A$ beträgt das Honorar 10.000 A$.
    Das Honorar für eine Rechtsberatung beträgt pauschal 10.000 A$.


    §2.2
    Das Honorar ist nach Beendigung des Mandates oder der Rechtsberatung in bar oder per Überweisung an Herrn Dieter Boelkhausen auszuzahlen. Barzahlung wird aus Kostengründen bevorzugt. Die Zahlung in Fremdwährungen oder materiellen Gütern werden nicht akzeptiert. "A$" sind das einzig akzeptierte Zahlungsmittel.


    §2.3
    Bei Zahlungserweigerung behält sich die Kanzlei Boelkhausen das Recht vor, die Altis-State-Police zu informieren und eine Vertragsstrafe i. H. v. 100.000 A$ zu erheben.


    §2.4
    Desweiteren behält sich die Kanzlei Boelkhausen das Recht vor, bei Zahlungsverweigerung und/oder Zahlungsunfähigkeit, zukünftige Mandate des Betreffenden Mandanten abzulehnen.


    §2.5
    Die Kanzlei Boelkhausen behält sich das Recht vor, Mandanten oder einzelne Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.