Beiträge von Virus

aktuell ist unser E-Mail versandt eingeschränkt. Wir arbeiten an der Behebung.

    schön geschrieben und analytisch erarbeitet.


    Aus meinen neuerlichen Erfahrungen hier, befürchte ich nur, dass du in der nächsten Zeit die Aufforderung bekommen wirst, es in einfachen Hauptsätzen auch für alle intelektuellen Gruppierungen verständlich zu formulieren.


    Wer Spartaners langen Text verstanden und verinnerlicht hat, wird alle darin versteckten Botschaften erkennen.


    mfg


    Virus

    KAVALA DEPARTMENT
    Kavala Department
    Hafenstraße 3
    43627 Kavala


    Sehr geehrter Herr Kranz,


    Vielen Dank für ihr letztendlich doch gerechtes Urteil.


    Ich gehe davon aus, das Herr Faulkner mir die Schadensersatzsumme von mittlerweile 3.430.000,- A$ nebs Zinsen und Auslagenerstattung von 556.000,-A$ (Gesamtsumme 3.986.000,-A$) wie von ihnen verfügt innerhalb 5 Sonnenwenden auf mein Konto einzahlt.


    Weiter kann ich Sie nur für Ihre Fachkenntnis und Mut bewundern, sich gegen die allgemeine Meinung zu stellen und als ein leuchtendes Beispiel gegen Fetternwirtschaft und Korruptioninnerhalb der Polizei vorzugehen.


    Das Herr Faulkner jetzt auf Staatskosten Lesen und Schreiben erlernen darf, sei hier ebenfals lobend erwähnt.



    mfg


    A. Biotikum

    Ich habe bisher keinen sinnvollen Beitrag zum Thema Pflichten gelesen, welcher nicht völlig am aktuellen System vorbei geht.


    Nochmal: Staat stürzen und Polizei grundlegend ändern hat im RP zu erfolgen!

    Deine zahlreichen und sich immer wiederholenden Anspielungen auf den Unterschied zwischen diesen Beiträgen und dem RP habe ich bisher ignoriert. Ich möchte festhalten, dass falsche Argumentationen keinerlei Wert gewinnen, indem man sie sinnfrei wiederholt.
    Da du dieses jedoch immer wieder aufgreifst, möchte ich dir klar und deutlich sagen, dass meine Beiträge hier vollständig ausserhalb des RP´s zu verstehen sind. Sollteich etwas im RP schreiben, werde ich es als A. Biotikum (RP-Name) unterzeichnen. Solltest du das hier geschriebene als RP interpretieren, befindest du dich auf dem Holzweg.


    Ich habe Vorschläge gemacht, von denen ich denke, das sie sinvoll sind. ich maße mir allerdings nicht an, dass ich perfekt wäre und die Lösung aller Probleme kenne.
    Genauso wenig bin ich es gewohnt in einer Diskussion angegangen zu werden und mit einem Kind im Kindergarten verglichen zu werden. Ebenso unerträglich ist es wenn Argumentationen nicht verstanden werden und sie als Quatsch bezeichnet werden. (gut zu erkennen ist dieser Umstand ja bereits an den verschiedenen Reaktionen auf das Wort "Pflichten" in Zusammenhang mit Polizei).
    Schon meine anfängliche Frage "warum es im Polizeigesetzt nur Rechte der Polizei gibt und keinerlei Pflichten benannt werden?", hat ja bei dem Einen oder Anderen bereits erhebliche Emotionen ausgelöst, sodas ( und das war dann wohl mein Fehler, den ich hiermit eingestehe) jegliche sachbezogene Diskussion unmöglich gemacht hat. Das mittlerweile erreichte Niveua hier ist es nicht wert weiter über diese Angelegenheit zu diskutieren.


    Meine Erfahrung hier aus diesem Thema sind:


    1. Veränderungen werden nicht gewünscht
    2. Nicht verstandene Themen werden irgnoriert bzw. als nicht machbar abgetan oder ins Lächerliche gezogen
    3. grundsätzliche Fragen werden sofort geblockt und mit zu tiefst unlogischen Argumenten abgebügelt
    4. kommt man damit nicht ans Ziel geht es in den beleidigenden Bereich


    Da wie ich oben bereits festgestellt habe hier ein sachbezogene und zielorientierte Diskussion unmöglich ist,
    ziehe ich meine Vorschläge zurück und schliesse mich der hier anscheindend Meinungsdiktaten an, dass alle bestehenden Gesetze ganz toll sind und es keinerlei Veränderungen bedarf.


    DER OBEN GESCHRIEBEN TEXT IST WIEDER OUT OF RP!

    Fühlst du dich besser wenn das Wort Recht durch Befugnis ersetzt wird?

    ich würde mich besser fühlen, wenn hier eine sachbezogene Diskussion stattfinden würde in dem auf die Gesamtheit der Vorschläge eingegangen würde als so wie jetzt nur Einzelheiten herausgepickt und mit lächerlichen Argumentationen versucht wird das Thema abzuwürgen.


    Gehe ich richtig in der Annahme, das eine Änderung von bestehenden Gesetzen hier garnicht gewünscht ist und ihr hier eigentlich nur die Bestätigung wollt, dass alles super ist wie es ist?

    ehrlich gesagt sehe ich keine Grund für dich einen solch aggresiven Ton anzuschlagen. Es sei denn hier gilt "getroffenen Hunde Bellen."


    Bisher war es eine offene Disskussion und ich meine, das Thema ging um Vorschläge, Wünsche und Verbesserungen zu bestehenden Gesetzen. Diese ist wohl mit deinem Rumgebelle hiermit beendet.


    Zu den Sachen die du anscheinden nicht verstehst. Ließ die Beiträge oberhalb doch einfach nochmal aufmerksam durch. darin sind bereits genügend Begründungen enthalten, man muss sie nur erkennen.


    Und hier die Definition der Wortverbindung "Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen" im Kontext zu dem weiter oben Geschriebenen.


    Beispiel. ein Zivilist wird von einem Banditen gezungen eine Bank auszurauben, weil der Bandit ihn nötigt dies zu tun oder ihn mit der Ermordung droht. Dann dürfte die Polizei die "nicht verantwortliche Person" (der Zivilist) tazern, töten oder festsetzen. Man kommt relativ schnell drauf, wenn man sich der Worte und deren Bedeutung bewusst ist. ;)


    so, jetzt zu deiner vollkommen verqueren Ansicht der Dinge das im Polizeigesetzt keine Rechte sondern nur "AUFGABEN und die BEFUGNISSE" drinstehen ?( :





    §1 Polizeibeamte haben das Recht allgemeine Verkehrskontrollen
    durchzuführen. Dazu gehört die Überprüfung der Identität des Fahrers,
    eine Halterabfrage des Fahrzeuges, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit
    des Fahrers und des Fahrzeuges, sowie die Kontrolle des Werkzeug- und
    Erste-Hilfe-Kastens, sowie der Warnweste.
    §2 Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten, ungeachtet dessen ob
    diese richtig oder rechtmäßig erscheinen. Bürger haben anschließend die
    Möglichkeit sich beim Vorgesetzen zu beschweren.
    §3 Polizeibeamte haben das Recht illegale Gegenstände zu konfiszieren, sowie Fahrzeuge abschleppen zu lassen.
    §4 Polizeibeamte dürfen bei dringendem Verdacht auf eine Straftat Leibesvisitationen durchzuführen. (Auch ein Recht)
    §4a Als dringender Verdacht gilt das Tragen von militärischen
    Ausrüstung, der Besitz einer illegalen Waffe, auffälliges bzw.
    aggressives Verhalten und das Begehen einer Straftat.
    §5 Polizisten sind verpflichtet ihre Dienstmarke auf Verlangen vorzuzeigen. Ausgenommen sind Mitglieder des Marshall-Services.
    §6 Polizeibeamte haben das Recht auf Ausstellung von Strafzetteln und
    der Inhaftierung von Verdächtigen oder strafrechtlich verfolgten
    Personen.
    §7 Die Polizei kann vorübergehende Platzverweise aussprechen. (Auch ein Recht)
    §8 Die Polizei hat die Funktion des Gerichtsapperates und kann von
    Zivilisten zur Aufklärung von zivilrechtlichen Prozessen hinzugezogen
    werden. (Auch ein Recht)
    §9 Kadetten besitzen nicht die Rechte aus §1, §4, §4a, §6, §7 PolG.
    Kadetten haben das Recht Verdächtige bis zum Eintreffen der
    Polizeibeamten festzuhalten.
    §9a Unter Aufsicht eines Vorgesetzten entfallen die Einschränkungen des §9 PolG.
    §10 Die Polizei hat die Pflicht bei einer Verhaftung dem Angeklagten seine Rechte gem. §10b PolG vorzutragen.
    §10a Der Vortrag der Rechte gem. §10 PolG darf zur Verurteilung verschoben werden, wenn die Umstände es nicht anders erlauben.
    §10b Der Vortrag gem. §10 PolG lautet im Wortlaut: „Sie sind vorläufig
    aufgrund von […] festgenommen. Sie haben das Recht zu schweigen. Sie
    haben das Recht einen offiziellen Anwalt zu beauftragen“.
    §10c Eine Nachricht von einem genehmigten Anwalt muss innerhalb von 5 Minuten bei der Polizei eintreffen.
    §11 Die Polizei kann die Regeln der StVO in eigenem Ermessen außer Kraft setzen, auch ohne den Einsatz von Blaulicht und Sirene. (Auch ein Recht)





    Ich hoffe das du wenigstens jetzt erkennst wie lächerlich deine Behauptung
    "Das PolG von uns, so wie jedes andere Polizeigesetz auch, beinhaltet die AUFGABEN und die BEFUGNISSE (keine RECHTE) eines Beamten, auf grundlage welcher er seine Maßnahmen treffen kann. Dort hat lediglich eine jede Befugnis zu stehen, welcher der Staat den Beamten der ASP zu schreibt. Mit diesen ist es den Beamten möglich, in die verschiedensten Grundrechte eines Bürgers einzugreifen, sollten die Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Befugnisnorm erfüllt sein. Die Pflichten eines Beamten ergeben sich sowohl aus der geschrieben, als auch aus der ungeschriebenen Rechtsordnung. So ist ein Beamter etwa dazu verpflichtet, aufgrund seines besonderen Dienst- und Treueverhälstnisses zum Staat Altis sein Denken und Handeln nach den Werten eben dieses Staates auszurichten." ist

    Zu Satz 1 Ja, sind aber bei mir besser formuliert XD


    Zu Satz 2 nicht nur sinnvoll, sondern notwendig


    Zu Satz 3 Noch ;)


    Zu Satz 4 ich hatte schon ein RP-Kind hier auf dem Server gesprochen, du nicht?

    Dann dann:
    Die Polizei unterliegt in allem Handlungen den bestehenden Gesetzen und hat nach diesen zuhandeln, sie zu schützen und für ihre Druchsetzung zu sorgen. Die oberste Aufgabe der Polizei ist es die Bürger von ALTIS zu schützen und die Interessen der Öffentlichkeit zu bewahren.
    Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen und Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen in Gefahrenfällen zu treffen.Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
    Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.
    In Übereinstimmung mit den völkerrechtlich anerkannten Menschenrechten und entsprechend den Grundrechten, -pflichten, und -freiheiten der Bürger sind der Schutz und die Achtung der menschlichen Würde, der persönlichen Freiheit und der Rechte der Bürger oberste Pflicht der Polizei.
    In die Rechte der Bürger darf nur eingegriffen werden, soweit dies auf Grund von Rechtsvorschriften zulässig ist.
    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am. wenigsten beeinträchtigt.
    Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
    Eine Maßnahme ist nur solange, zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.
    Ermessen, Wahl der Mittel. Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen unter zwingender Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
    Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. Dem Betroffenen; ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.
    Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen. Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
    Ist die Person noch nicht 14 Jahre alt, entmündigt oder unter vorläufige Vormundschaft gestellt, können Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die zur Aufsicht über sie verpflichtet ist.
    Verursacht eine Person, die zur Verrichtung bestellt ist, die Gefahr in Ausführung der Verrichtung, so können Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die die andere zu der Verrichtung bestellt hat.
    Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen. Geht von einer Sache eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten. Die nachfolgenden für Sachen geltenden Vorschriften sind auch auf Tiere anzuwenden.
    Maßnahmen können auch gegen den Eigentümer oder einen anderen Berechtigten gerichtet werden. Das gilt nicht, wenn der Inhaber der tatsächlichen Gewalt diese ohne den Willen des Eigentümers oder Berechtigten ausübt.
    Geht die Gefahr von einer herrenlosen Sache aus, so ,können die Maßnahmen gegen denjenigen gerichtet werden, der das Eigentum an der Sache aufgegeben hat. Maßnahmen zur Feststellung des ehemaligen Eigentümers sind zulässig.
    Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme. Die Polizei kann eine Maßnahme selbst oder durch einen Beauftragten unmittelbar ausführen, wenn der Zweck der Maßnahme durch Inanspruchnahme der Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Der von der Maßnahme Betroffene ist unverzüglich zu unterrichten.
    Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen. Die Polizei kann Maßnahmen gegen andere Personen n richten, wenn
    1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ist,
    2. die Polizei die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren kann und
    3. die Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können.
    (2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nur aufrecht erhalten werden, solange die Abwehr dieser Gefahr nicht auf andere Weise möglich ist:
    § 11. Legitimationspflicht. (1) Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Angehörige der Polizei sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht
    beeinträchtigt ist.


    mfg


    Virus

    KAVALA DEPARTMENT
    Kavala Department
    Hafenstraße 3
    43627 Kavala



    Betreff: Widerspruch gegen Entscheidung zur Sache Anzeige gegen Detect. Faulkner, erweitert auf Widerspruch gegen Gebührenerhebung



    Sehr gehrter Herr Kranz,


    natürlich wir der Widerspruch gegen ihre Entscheidung aufrecht erhalten.


    Ihre Entscheidung und die dabei verbundene Begründung ist rechtlich unhaltbar und verstößt in klarster Weise auf die Mißachtung jeglicher Grundsätze eines Rechtsstaates hin.
    Ihre kläglicher Versuch den Widerspruch über eine fadenscheinliche Gebührenerhebung abzuwenden, macht dieses nun noch deutlicher und zieht ihre Begründung fast ins Lächerliche.


    Ihre Gebührenerhebung begründen Sie auf eine angeblich existierende Verordnung/Gesetzt.
    Da in einem Rechtsstaat aber gilt:
    Für die Gültigkeit eines Gesetzes bzw. Verordnung gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches.“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 2023 [„Bestimmtheitsgebot“])
    „Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes oder Verordnung ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.
    Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
    Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 2022, 147 [„Gebot der Rechtssicherheit“])



    Dieses ist bei der von Ihnen bemühten Verwaltungsgerichtsordnung nicht der Fall. Zumal mach die Bemühung der Verwaltungsgerichtsordnung keinen Sinn, solange nicht ein Verwaltungsgericht eine Entscheidungsanstrengung in diesem Fall übernimmt, sondern nur sie als Verteter der betroffenen Behörde willkürlich Ablehnungen von Anzeigen verteilen.


    Es gäbe nur eine Möglichkeit, welche Ihr Tuen und Handel in diesem Fall rechtfertigen würde. Sollte dies der Fall sein, würde ich die Ablehnung der Anzeige akzeptieren als auch den entsprechenden Widerspruch(e) zurückziehen.



    Bitte geben Sie mir zeitnah bescheid, ob es sich hier in einem für die Bürger von ALTIS lebenswerten Rechtsstaat handelt und ich auf ein faires Verfahren vor einem neutralen Gericht hoffen kann. Oder ob Ihr bisheriges Handeln in diesem Fall ausschließlich dadurch legitimiert wird, dass es sich hier auf unsrer Insel mittlerweile um einen diktatorischen Polizeistaat in dem jegliche Grundrechte der freien Bürger von ALTIS dem Willen und Tuen weniger uniformierter Despoten unterworfen sind.



    mfg



    A. Biotikum

    Folglich als nicht Beamter gar nicht.

    So wie ich es mir bereits gedacht habe.


    Also ist es ja sogar absolut notwendig in das PolG auch Pflichten für die Polizei aufzunehmen zumindest alle die, die mit dem Umgang mit der Bevölkerung zu tun haben. Das gäbe ja jedem (nicht verbeamteten) Bürger Rechtssicherheit.

    Des weiteren besitzen wir ein 20.000 Zeichen langes internes Regelwerk, dieses geht natürlich mehr ins Detail.

    .... und diese "internen Regeln" findet der normale Bürger wo? oder heist in diesem Fall "intern" das nur Polizisten wissen was sie für Pflichten haben?


    Ist das denn wirklich so gedacht, das nur Polizisten Ihre Pflichten kennen, und niemand ausser Polizisten dann darüber entscheiden darf, ob der Polizist sich an seine Pflichten hält und somit Verfehlungen von Polizisten garnicht erst behandelt werden, wenn sie gegenüber der Zivilisten ausgeübt werden? (denn ein Zivilist weis ja garnicht, ob er Polizist das jetzt darf oder nicht, ist ja alles "intern"?!)

    KAVALA DEPARTMENT
    Kavala Department
    Hafenstraße 3
    43627 Kavala


    Betreff: Widerspruch gegen Entscheidung zur Sache Anzeige gegen Detect. Faulkner


    Sehr gehrter Herr Kranz,


    hiermit widerspreche ich ihrer Entscheidung zu o.g. Sache.


    Gründe des Widerspruches:


    1. keine sachliche Prüfung durch die rechtszuständige Behörde
    2. zusammehanglose und sachverhaltentfremdete Begründung
    3. augenscheinlich parteiische Entscheidung zum Schutz eines "Kollegen"
    4. Falschbehauptungen
    5. nicht Einbeziehung bzw. Anhörung der genannten Zeugen.


    die in der Sache vorgetragenen Forderungen bleiben unberührt.


    mfg


    A. Biotikum


    Entsprechende §§ als Untermauerung der Anzeige hinzugefügt.


    Rechtswirksamkeit auf Grund einer noch zu klärenden Formalie anzuzweifeln tragen nicht dazu bei, dass ohnehin bereits stark in Mitleidenschaft gezogene Vertrauen in die Polizei zu stärken. Ich empfehle dringend, auch im Interesse der Polizei und der Sicherheit der Beamten auf der Straße eine sachbezogene Prüfung und eine entsprechend faire und unparteiische Bearbeitung der Anzeige.
    Man könnt bei oberflächlicher Betrachtung der "gut gemeinten Ratschläge" durch Kollegen des betroffenen Beamten schnell auf die oft zittierte Staatswillkür und den so verhassten Polizeistaat schließen.


    Wir werden nicht davor zurückschrecken diese Sache über öffentlich zugängliche Kanäle der Bevölkerung dieser Insel zugänglich zu machen, sollte weiterhin der Eindruck erweckt werden, hier soll etwas unter dem Vorwand von Formalfehlern unter den Teppich gekehrt werden.


    Wir fordern sie nochmals eindringlich auf, für ein faires und unparteiisches Verfahren zu sorgen.


    mfg


    A. Biotikum

    Andy Biotikum
    Schulstraße 24
    43627 Kavala


    Sepp Fred
    Am Markt 9
    43627 Kavala


    Altis Mashall Service
    Büro 1
    Am Flughafen 3
    46510 Gravia
    z.Hd. Don Richter


    Kopie an:


    KAVALA DEPARTMENT
    Kavala Department
    Hafenstraße 3
    43627 Kavala


    Betreff: Anzeige gegen Herrn Detective William Faulkner wegen folgender Verstöße
    1. Übermäßiger Einsatz polizeilicher Gewaltmittel gegenüber der Zivilbevölkerung
    2. unzweckmäßiges Verhalten im Dienst gegenüber der Zivilbevölkerung
    3. Entwendung von privatem Eigentum in Tateinheit mit Punkt 1 und 2
    4. willkürliche Festnahme und Ausübung physischer als auch psychischer Gewalt gegen Zivilpersonen
    5. Freiheitsberaubung
    6. Entführung



    Sehr geehrter Herr Richter,


    am 20.01.2038 gegen 18.00 befanden wir (Herr A. Biotikum als auch Herr S. Fred) im Bereich der Flugzeugparkflächen am Airfield in Gravia.


    Als technikbegeisterte Menschen betrachteten wir dort eine augenscheinlich herrenlose Hellcat der Polizei. Mehrer Minuten, es mag schon fast eine halbe Stunde gewesen sein, war dort ausser uns keine Person anwesend.
    Auf Grund meiner Erkrankung nehme ich u.A. Medikamente ein, die ein Transperieren von Flüssigkeit über meine Haut verhindern. Eine der negativen Nebenwirkungen ist, dass ich meinen gesamten flüssigen Stoffwechsel durch Urinieren erledigen muss. Leider ist der Zeitpunkt dieser Entlehrung meiner Blase nicht planbar und eher als sehr spontan zu bezeichnen. Auf Grund dessen, kam es auch zum Zeitpunkt der Beobachtung der Hellcat zu einer spontanen Blasenentlehrung meinerseits.


    Da wir uns auf dem quasi offenen Flugfeldstellplätzen befanden, nutzte ich einerseits die Hellcat, andererseit war Herr Fred so freundlich sich in den Sichtbereich meines Genitals zu stellen, um bei dem dringenden und wie gesagt krankheitsbedingten Bedüfnisses keine ungewollten Blicke auf mich und mein Tuen zu ziehen. Und natürlich wollte ich vermeiden, dass andere Bürger sich dadruch evtl. belästigt fühlen und ich evtl. eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses riskiere.


    Ohne Vorwarnung, ohne die Möglichkeit eine Erklärung abzugeben wurden wir (A. Biotikum und S. Fred) aus dem Hinterhalt von einem Polizisten getazert. (Zeuge Hr. Biotikum, Hr. Fred, Fr. D Slavje)
    Schon dieser Umstand allein vestößt gegen die rechtliche Grundlage dieses Staatssystems denn hier heist es unter §7.6
    "Polizisten dürfen in unübersichtlichen und bedrohlichen Situationen sofort und ohne Ankündigung vom Taser Gebrauch machen."


    Diese Situation war nicht im geringsten unübersichtlich noch bedrohlich. Zumal der entsprechende Beamte und vermutlich bereits eine schon eine ganze Weile beobachtet hat und man von eine Beamten in dieser Ranghöhe eine Kenntnis der Gesetzgebungen, als auch ein gewisses "Händchen" für Situationen hätte erwarten können.


    Als wir uns von dem Tazerschuss wieder etwas eholt hatten, kam ein einzelner Polizist aus dem Flughafengebäude auf uns zu gelaufen und brüllte uns in unangemessen barschen Ton an, was das solle? Ich fragte ihn noch halb benommen was er meine? Er darauf wieder in unfreundlich barschen Ton "na, das sie hier an meine Hellcat pissen".
    Darauf hin versuchte ich dem Beamten zu erklären, dass ich nicht gegen "seine" Hellcat uriniert hatte, sondern diese nur als Sichtschutz vor ungewollten Blicken nutzte. und ich als Technikfan niemals ein so altes aber wunderschönes Fluggerät anpinkeln würde. Und Herr S. Fred erklärte ihm, dass er wir oben bereits geschrieben, nur als Sichtschutz zur anderen Seite diente und seine Hose die ganze Zeit komplett verschlossen war.
    Der für uns immernoch unbekannte Beamte forderte und jetzt auf ihm unsere Ausweise zu zeigen. dieser Forderung sind wir natürlich nachgekommen. Dann forderte dieserBeamte in immernoch unangemessenen Ton, dass wir unsere Masken vom Gesicht zu entfernen haben. Ich versuchte ihm zu erleutern, dass ich dieses auf Grund meiner Erkrankung nicht machen könne, da ich sonst massive Gesundheitliche Schäden davon tragen würde. Unaufgefordert legte ich ihm auch ein Atest meines behandelnden Artztes Herr Dr. Klein vor. Der Beamte akzeptierte diesen Atest jedoch nicht (erschaute in nichtmal richtig an), da es in seinem Augen nur um einen "Wisch" handele.


    Im Nachhinein vermute ich, das dieser Beamte wohl einer der wenigen Menschen ist, die nicht richtig Lesen und Schreiben können und sollte dies so sein, würde ich ihm deshalb natürlich keinen Vorwurf machen. Der Vorwurf richtet sich in diesem Fall gegen das Altist State Police Dep. denn sie haben dafür zu sorgen, dass ihre Beamten der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Als Lösung schlage ich das sich seit Jahrzenten bewehrte Alpha-Telefon vor. Bekannt geworden druch den Slogan "gib dich nicht auf, lerne Lesen und Schreiben".


    Als Übergangslösung bis zum Abschluss dieses Lernprozessen, könnten sie den Beamtem Faulkner natürlich mit Tätigkeiten im Innendiesnt ohne Schriftverkehr beschäftigen oder sie beurlauben ihn bist er seine "Schulzeit" beendet hat. Natürlich besteht auch die Chance ihn mit einem fähigen Kollegen der Deutsch in Wort und Schrift beherscht auf Streife zu schicken.


    Aber zurück zu den Geschehnissen am 20.01.2038.


    Glücklicher Weise tauchte zufällig Herr Dr. Klein auf und er konnte dem Beamten bestätigen, dass ich wegen Sonnenallergie in Behandlung bin und diese Maske tagsüber existenziel wichtig für den Erhalt meiner Gesundheit ist.


    Der Beamte Faulkner wurde dadurch nicht, wie man vllt erwarten könnte ruhiger. Im Gegnteil Herr Fred und ich hatten das Gefühl, dass diese Konfrontation mit der Wahrheit bei Hr. Faulkner eher noch aggresivere Stimmungen auslöste. Da er ja nun nichts von seinen Vorwürfen bestätigt bekommen hatte, musste er anscheinend jetzt "tiefer" bohren und noch irgend etwas finden um uns weiter zu belästigen.


    Daraufhin forderte er uns auf, wir mögen uns herumdrehen, da er uns druchsuchen will und wir nun auf einmal auf Grund unseres Auftretens einen gefährlichen Eindruck bei ihm erweckten. Es sei an diese Stelle noch einmal angemerkt, dass wir bist zu diesem Zeitpunkt vollkommen kooperierten und ihm in keinster Weise bedrohlich gegenüber getreten sind. Herr Faukner nahm uns beide fest, druchsuchte uns und erklärte uns, dass er uns jetzt in die Hellket verbringen würde, um alles weiter im HQ zu klären. (Zeugen A. Biotikum, S. Fred, D. Slavje und Dr. Klein). Bis zu diesem Zeitpunkt, hatte Hr. Faulkner sich weder vorgestellt noch eine Dienstmakre oder -Ausweis vorgezeigt. Erst nachdem ich ihn mehrfach aufgefordert hatte zeigte er und seinen Dienstausweis mit den Worten, "das müsse er nicht tun"


    Daraufhin wurden wir mit der Hellcat ins Polizei-HQ gebracht (im Übrigen immernoch gefesselt wie Schwerverbrecher).


    Im HQ angekommen, warf uns herr Faulkner den Besitz und die Mitführung von illegalen Waffen vor. Ich versuchte ihm zu erleutern was es damit aufsich hat. Anscheinend, hatte Hr. Faulkner Angst vor einer sachbezogenen Argumentation und übergab mich (für mich überraschend) einem Kollegen. Ich glaube der Beamte hies Daxton. Mit diesem Beamten konnte ich verschiedene Sachen klären, er war freundlich, zuvorkommend und wirkte auf mich im Gegensatz zu Hern Faulkner äusserst kompetent.


    Ich erklärte ihm aus welchem Grund wir diese illegalen Waffen besitzen und das wir sie ausschließlich zu Selbstverteidigung einsetzen würden. Deshalb und um keine Agressionen oder Angst bei den anderen Bürgern auszulösen, trugen wir die Waffen ja auch stets gut gesichert in unseren Rucksäcken.
    Ein erst kürzlich geschehener Überfall durch ortsansässige Banditen auf unsere Forschungsgruppe konnten wir durch Einsatz genau dieser Waffen verhindern. Der bei diesem Übefall ums Leben gekomemene Bandit war Polizei bekannt und Hr. Daxton konnte auf Grund eigener Informationen meinen Erläuterungen folgen.


    Leider musste Herr Daxton auf Grund interner Vorschriften mir meine Waffe nebs Munition und Anbauteile beschlagnahmen. Ich hatte dafür Verständnisund lies mir eine entsprechende Quittung (siehe Anlage 1) ausstellen.


    Auch die Waffe des Herrn S. Fred wurde nebs Munition und Anbauteile beschlagnahmt. Auch hier ging soweit ich das beurteilen kann, alles ruhig und sachlich von statten, da Hr. Hr. Faulkner auch diesen Fall wohl mittlerweile an einen weiteren Kollegen (Name und Dienstgrad nicht bekannt) übergeben hatte.


    Wir konnten dann das Polizei-HQ nach mehreren Stunden kostbarer Zeit verlassen.


    Zusammenfassend hat der Beamte Faulkner diverse Gestze und Vorschriften gebrochen und unser Bild von der Polizei durch sein unangepasstes Verhalten nachhaltig zerstört.


    Wir sind uns darüber bewusst, dass es sich bei den von uns in den Rucksäcken mitgeführten Waffen um illegale Waffen handelte denoch konnte Herr Faulkner nur durch den illegalen Gebrauch einer Tazerwaffe von diesen Waffen Kenntnis erlangen. Nach geltender Rechtssprechung ist jegliche Polizeiaktion, welche auf einer widerechtlichen Maßnahme aufbaut als illegal zu betrachten.


    Er hat sich also folgender Vergehen schuldig gemacht.


    1. illegaler Einsatz polizeilicher Gewaltmittel (Einsatz des Tazers)
    2. unangemessene Gewalt gegenüber Zivilpersonen (Einsatz des Tasers)
    3. Körperverletzung (Einsatz des Tazers)
    4. Freiheitsberaubung (Festnahme trotz augenscheinlicher Kooperation)
    5. Entführung ( Flug zum Polizei-HQ gegen unseren Willen)
    6. Anstiftung zum Diebstahl (Abnahme der Waffen)
    7. versuchte Körperverletzung (Aufforderung die Masken abzunehmen, trotz Vorlage eines ärztlichen Atestes)
    8. Ausnutzung der vom Staat verliehenen Autorität um persönliche Bedürfnisse zu befrieigen (suchen bis man etwas findet)
    9. erhebliche Schädigung des Rufes der Staatsgewalt und damit einhergehnd den Verlust in das Vertrauen in die Polizei. (sein ungebührlichen und unfreundliches Auftreten)


    Aus diesem Grund erstellen wir hiermit Anzeige gegen den Beamten der Altis State Police Hr. Faulkner in den o.g. Punkten.
    Wir forderm eine zügige und öffentliche Verhandlung vor einem neutralen Gericht.
    Des Weiteren fordern wir Schadensersatz für die widerechtlich beschlagnahmten Gegenstände (Waffen, Munition, Anbauteile, Westen und Helme) in einer Gesamthöhe von 1.680.000,-A$ oder die vollständige Rückgabe.
    Weiter fordern wir ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von gesamt 1.000.000,-A$
    Weiter fordern wir einen Entschädigung für den Ausfall unserer wissenschaftlichen Arbeit in Höhe von 750.000,-A$
    Weiter fordern wir eine öffentliche Stellungnahme der Leitung der ALTIS State Police um das stark beschädigte Vertrauen in diese Staatsmacht wieder herzustellen.
    Des weiteren sollte Herr Faulkner eine Verhaltensterapie erfolgreich druchfühern und sich beim ALPHA-Telefon anmelden um seine linguistischen Defiszite auszugleichen.



    mfg


    A. Biotikum


    S. Fred


    Bitte bestätigen sie den fristgerechten Eingang dieses Schreiben mit eigenem Beitrag.


    Auf Hinweis des Herrn Brodwin erweitern wir unsere Anzeige auf der Grundlage folgender Gesetze und Paragraphen.


    1. Verletzung des §10 GG
    2. Verletzung der §§ 5, 6, 6a, 8, 9, 12a, StGB
    3. Verletzung der §§ 4, 4a, 5, 10, 10b PolG

    um das Outland und die Grenzposten etwas zu beleben, wäre eine Verpflichtung der Polizei, die Grenzposten zu besetzen eine Möglichkeit.


    z.B ab Polizeistärke x muss Alpha besetzt werden ab Polizeistärke x+y müssen beide Grenzposten durch die Polizei besetzt und als solches betrieben werden.


    Weiter könnte ich mir vorstellen, alle entweder alle illegalen Rohstofffelder oder alle illegalen Verarbeiter ins Outland zu verlegen. das würdeeine Menge Verkehr ins Outland und an die Grenzposten bringen.


    mfg


    Virus

    Hallo, ich möchte mal kurz zu unserer Sicht des Status der Rebellen einige Anmerkungen loswerden.


    1. Ja, wir sind gegen das staatliche Herrschaftssystems, welches durch die Polizei nicht nur geschützt sondern auch repräsentiert und in vollem Umfang ausgelebt wird. Die Polizei ist hier Polizei, Richter und Henker zugleich und dass allein stellt schon klar, dass dieses Herrschaffstsystem abgeschafft werden muss.
    2. Ja, wir arbeiten gegen die Polizei. Das muss aber nicht bedeuten, dass wir auf jeden Polizisten hirnlos draufballern. Manchmal ist es viel besser ein Herrschafftsystem von innen zu stürzen oder es zumindest so zu schwächen, dass ein äusserer Sturzversuch erfolgreicher werden kann.
    3. Ja, wir werden auch auf Polizisten schiessen, aber sicher nicht um den Banditen ein leichteres Leben zu verschaffen. Sollte ich die Wahl haben auf einen Polizisten oder auf einen Banditen zu schiessen, werde ich mich im Zweifel für den Kopf des Banditen entscheiden. Denn bei den Cops gibt es immerhin noch eine Chance, dass man ein "helles Köpfchen" trifft.
    4. Ist und bleibt das oberste Ziel unserer Gruppierung Zivilisten zu schützen und Ihr als Banditen seit nunmal die größte Bedrohung für Leben, Gesundheit und Besitz von rechtschaffenden Bürgern hier auf der Insel.
    5. Ja, wir sind momentan sehr stark mit Farmen beschäftigt. Wir sind ja auch neu hier und brauchen nunmal einen gewissen Grundstock an Ausrüstung. Ausserdem müssen wir ja auch erstmal die genaueren Verhältnisse hier auf der Insel ausloten bevor wir größere Aktionen starten.
    6. klar zu erwähnen sei hier noch, dass die beiden von DS gefangengenommenen Geiseln zum Zeitpunkt der Geiselnahme nicht auf der Fahndungsliste der Polizei standen. Zumindest nicht wie hier behauptet wegen Mord o. Ä.. und wenn ein Strafzettel wegen 15 Km/h zu schnell fahren, hier schon dazu führt, dass die Polizei das Leben der Geiseln nicht als schützenswert ansieht, dann bestärkt das doch nur unser Ansinnen, diese Staatsgewalt abzuschaffen und ein freises Altis für freie Bürger zu errichten.
    7. zu den Sachen die von oder über GP hier gesagt wurden, kann man aus unserer Sicht nichts weiter sagen als, klärt das doch einfach wie Männer und nicht wie Waschweiber hier in diesem Thread.


    mfg


    Virus


    [CSU] Lt. V. IruS