Beiträge von Jochen Diez

aktuell ist unser E-Mail versandt eingeschränkt. Wir arbeiten an der Behebung.

    §11 PolG: Beschränkung auf dringliche Fahrten bzw. Einsatzfahrten, die ohne Blaulicht/Sirene stattfinden sollen.
    Simples Streifefahren mit überhöhter Geschwindigkeit sollte von diesem Paragraphen nicht abgedeckt werden.


    §19 StGB: Satzzeichen fehlt


    §5 BtmG: Ist dieser notwendig? Das Führen von Fahrzeugen jeglicher Art unter dem Einfluss von Alkohol ist bereits untersagt. Das gesellige Konsumieren alkoholischer Getränke sollte den Bürgern gestattet werden. Es zeigt sich mir keine Grundlage für dieses Verbot.


    §17 StGB: Der Terminus "gepanzerten Fahrzeugen" sollte genauer definiert werden, da der Logik nach auch die LKW des Typs Tempest darunter fielen.

    Anpassung des Regelwerks im Bereich der Savezones:


    Alle grünen Marker im Umkreis von 100 Metern

    Ich empfinde es als unnötig, dass durch diesen Passus sowohl einige Tankstellen, auch wenn diese einen General Store enthalten, als auch die Bankfilialen Savezones darstellen. Meiner Meinung nach sind die großen Savezone-Bereiche der Städte, des Airfields, usw. ausreichend, um entsprechende Ruhezonen zu schaffen.

    Ein permanentes Fahrzeuginventar, sprich das Speichern des I-Inventars trotz des Einparkens des Fahrzeuges in die Garage.
    Das Speichern des Z-Inventars könnte ich mir ebenfalls vorstellen, dazu müsste dann allerdings auch eingestellt werden, dass Fahrzeuge immer nur an der Garage abrufbar sind an der sie eingeparkt wurden.