§11 PolG: Beschränkung auf dringliche Fahrten bzw. Einsatzfahrten, die ohne Blaulicht/Sirene stattfinden sollen.
Simples Streifefahren mit überhöhter Geschwindigkeit sollte von diesem Paragraphen nicht abgedeckt werden.
§19 StGB: Satzzeichen fehlt
§5 BtmG: Ist dieser notwendig? Das Führen von Fahrzeugen jeglicher Art unter dem Einfluss von Alkohol ist bereits untersagt. Das gesellige Konsumieren alkoholischer Getränke sollte den Bürgern gestattet werden. Es zeigt sich mir keine Grundlage für dieses Verbot.
§17 StGB: Der Terminus "gepanzerten Fahrzeugen" sollte genauer definiert werden, da der Logik nach auch die LKW des Typs Tempest darunter fielen.