Firmenvorstellung: Kanzlei Boelkhausen

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  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit diesem Schreiben beantrage ich die Aufnahme meines Unternehmens in das Handelsregister des Staates Altis.


    Zu meiner Person:


    Mein Name ist Dieter Boelkhausen. Ich bin 28 Jahre alt und komme ursprünglich aus Schonungen, bei Schweinfurt, Deutschland. Nach einem Urlaub, welchen ich gemeinsam mit meiner Mutter hier auf Altis verbrachte, entschloss sie sich, hier her auszuwandern. Da ich zu dieser Zeit noch ein Kind war, blieb mir verständlicherweise keine andere Wahl, als sie zu begleiten. Nach meinem Abitur kehrte ich nach Deutschland zurück, wo ich an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilian-Universität in München ein Jura-Studium absolvierte. Nach Abschluss meines Studiums kehrte ich nach Altis zurück, da es der Bundesrepublik Deutschland, im Gegensatz zu Altis nicht an Rechtsanwälten mangelt. Nach meiner Rückkehr auf die Insel beantragte ich sofort meine Zulassung zum Rechtsanwalt, welche bereits genehmigt wurde. Zunächst baute ich mir durch das Sammeln diverser Rohstoffe, deren Verarbeitung und dem Verkauf, daraus entstandener Enderzeugnisse, ein Startkapital auf, welches ich ich für den Kauf eines kleinen Gebäudes verwendete, in dem ich heute meine Kanzlei "Boelkhausen" betreibe. Spezialisiert bin ich auf dem Fachgebiet Strafrecht.


    Das Unternehmen:


    Da es auf Altis bereits des öfteren zu irrtümlichen Festnahmen und fälschlicherweise ausgestellten Bußgeldbescheiden gekommen ist, welche für nicht wenige Bürger den finanziellen Ruin zur Folge hatte, habe ich nach meinem Studium den Entschluss gefasst, hierher nach Altis zurückzukehren und mich für die Rechte der hier lebenden Menschen einzusetzen. Neben der regulären Strafverteidigung gebe ich auch Rechtsberatungen. In diesen gebe ich meinen Mandanten unter anderem Tipps und Ratschläge, wie sie sich bspw. während bzw. nach einer Festnahme verhalten sollten. Denn bereits das korrekte Verhalten bei der Festnahme kann sich unter Umständen strafmildernd auswirken. Einen Tipp gibt es sogar gratis von mir: "Mit der Wahrheit kommt man bei der ASP am weitesten." Um Mandanten effektiv verteidigen zu können, sollten sie auch und gerade mir gegenüber Ehrlichkeit walten lassen. Dies erleichtert mir meine Arbeit enorm.


    Wer eine Rechtsberatung wünscht, hat die Möglichkeit unter folgender Rufnummer: 023240719870 einen Termin zu vereinbaren und mich zu dem vereinbarten Termin in meinem Büro zu besuchen. Meine Kanzlei befindet sich in Athira, circa 120 Meter östlich der öffentlichen Garage. Koordinaten: 141188.


    Ziele:


    -Die juristische Verteidigung straffälliger Bürgerinnen und Bürger
    -Beweisfindung unschuldiger Bürgerinnen und Bürger nach irrtümlicher Festnahme
    -Die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger von Altis.


    Honorierung:


    Das Honorar für die Strafverteidigung beläuft sich auf 10% des Streitwertes
    Das Honorar für Rechtsberatungen beläuft sich pauschal auf 10.000 A$
    Genauere Informationen entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen, welche diesem Schreiben als Anlage beiliegen.



    Angehörige:


    Dieter Boelkhausen (Geschäftsführer)
    Melina Schmidt (Angestellt als Rechtsanwältin)



    Anschrift:


    Kanzlei Boelkhausen

    Feldstraße 9

    20304 Athira


    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Boelkhausen
    Rechtsanwalt


    Anlagen: 1


    -----


    Anlage 1/1: Geschäftsbedingungen




    §1.1
    Ein Mandat beginnt, sobald Die ASP Herrn Dieter Boelkhausen darüber informiert, dass ein Beschuldigter einen Rechtsbeistand wünscht und die Anfrage durch Herrn Dieter Boelkhausen angenommen wurde, bzw. ein Termin für eine Rechtsberatung zustande kommt.


    §1.2
    Das Mandat endet, sobald der/die Beschuldigten von der ASP entlassen werden, bzw. wenn die Rechtsberatung beendet ist.


    §2.1
    Das Honorar beträgt 10% des Streitwertes, d. h. bei einem Bußgeld von 100.000 A$ beträgt das Honorar 10.000 A$.
    Das Honorar für eine Rechtsberatung beträgt pauschal 10.000 A$.


    §2.2
    Das Honorar ist nach Beendigung des Mandates oder der Rechtsberatung in bar oder per Überweisung an Herrn Dieter Boelkhausen auszuzahlen. Barzahlung wird aus Kostengründen bevorzugt. Die Zahlung in Fremdwährungen oder materiellen Gütern werden nicht akzeptiert. "A$" sind das einzig akzeptierte Zahlungsmittel.


    §2.3
    Bei Zahlungserweigerung behält sich die Kanzlei Boelkhausen das Recht vor, die Altis-State-Police zu informieren und eine Vertragsstrafe i. H. v. 100.000 A$ zu erheben.


    §2.4
    Desweiteren behält sich die Kanzlei Boelkhausen das Recht vor, bei Zahlungsverweigerung und/oder Zahlungsunfähigkeit, zukünftige Mandate des Betreffenden Mandanten abzulehnen.


    §2.5
    Die Kanzlei Boelkhausen behält sich das Recht vor, Mandanten oder einzelne Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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