Polizeigewalt

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  • Guten Tag,


    mein Name ist Jonny MC. Chefkoch.
    Ich möchte an dieser Stelle mich über einen Polizisten Beschweren.
    Name des Polizisten:
    [Sheriff] William Faulkner


    Wieso beschwere ich mich?
    Wir haben beim Polizisten Nachgefragt, ob dass Tragen einer Banditen Uniform erlaubt ist, dies wurde mir von 2 Polizisten gestattet und auch das Regelwerk nicht, dass dies verboten ist, sondern nur in der Kombination mit einer illegalen Waffe.
    ("Kombination: Tragen von Militärischer Kleidung und illegaler Waffe gem. §2 WgB")
    Desweiteren wurde uns gesagt, dass man mit Kontrollen zu rechnen hat, womit wir auch kein Problem haben.


    Nun hat der Sheriff darauf bestanden, dass er die Uniform auszieht und wegwirft, obwohl wir die Erlaubnis eines anderen Polizisten bekommen haben.


    Nachdem der Sheriff auf die Diskussion nur mit einem Stadtverweis gedroht hat, hat er einen von uns mit dem Taser beschossen und gefesselt in die Ecke gestellt.



    Nun die Frage, darf der Sheriff so etwas wirklich einfach tun ?


    Es gab keinen Grund für den Einsatz eines Tasers, geschweige denn, für die Aufforderung zum Wegwerfen des privaten Eigentums.


    Desweiteren, hat er direkt agressiv reagiert, ohne einen Grund.




    Unserer Meinung, hätte der Polizist natürlich darauf ansprechen dürfen und uns kontrollieren dürfen. Er hätte auch nett bitten können, dass wir in der Stadt diese Kleidung nicht zu tragen haben, aber diese gleich als "Scheiß Uniform" zu bezeichnen und zum Wegwerfen anzu sprechen ist nicht gerecht.


    Vielen Dank für das Bearbeiten dieser Beschwerde und ich hoffe, dass wir schnell alle Differenzen von der Insel schaffen können, um ein friedliches zusammen leben wieder zu ermöglichen.


    MfG.
    Jonny MC. Chefkoch.

  • Ich zitiere:


    §7 "Jeder Bürger hat das Recht auf privaten Besitz. In dieses Recht kann aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden."


    §4a "Als dringender Verdacht gilt das Tragen von militärischen Ausrüstung, der Besitz einer illegalen Waffe, auffälliges Verhalten und das Begehen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit."


    §4 "Polizeibeamte dürfen bei dringendem Verdacht auf eine Straftat Leibesvisitationen durchzuführen."


    Des weiteren sagte Herr Faulkner nicht das die Kleidung weggeworfen werden solle, sondern sagte er in einer höflichen Art die Kleidung das nächste mal nicht militärisch auftreten soll ansonsten wird er andere Maßnahmen ergreifen. Somit ist die ganze Situation legitimiert und die Polizei ist nicht verpflichtet irgendetwas zu ersetzen.
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    MfG Fuchs


    Detective der ASP

  • für weiteren Gesprächsbedarf bin ich im Channel Gesprächsbedarf zu erreichen.


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    MfG Fuchs



    Detective der ASP