Beiträge von Tabula

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    Die Sudetenkrise - 01.10.1938



    Auf der Münchner Konferenz vom

    28. -29.09.1938 geben Frankreich und Großbritannien der Forderung Hitlers nach der Abtretung des Sudentengebietes von der Tschechoslowakei nach.


    Die Wehrmacht marschiert am 01.10.1938 in das Sudetengebiet ein. Damit setzt die Auflösung der Tschechoslowakei ein: Einen Tag später wird einem polnischen Ultimatum entsprechend das Olsagebiet an Polen abgetreten. Kurz darauf tritt Präsident Beneš zurück. Die Slowaken ernennen eine eigene Teilregierung.


    Am 14.03.1939 marschiert die Wehrmacht entgegen dem "Münchner Abkommen" auch in die restlichen Gebiete von Tschechien ein. Nach der kompletten Besetzung am 16.03.1939 werden die beiden Reichsprotektorate Böhmen und Mähren gegründet.

    Der Anschluss Österreichs - 12.03.1938


    Als „Anschluss“ Österreichs oder kurz „Anschluss“ werden seit 1938 vor

    allem die Vorgänge bezeichnet, mit denen österreichische und deutsche

    Nationalsozialisten im März 1938 die De-facto-Annexion des

    Bundesstaates Österreich durch das nationalsozialistische

    Deutsche Reich veranlassten.


    In der Nacht vom 11. auf den 12. März 1938 lösten nach telefonischen

    Drohungen von Hermann Göring noch vor dem Einmarsch deutscher

    Einheiten österreichische Nationalsozialisten das austrofaschistische

    Ständestaatsregime ab. Vom 12. März an übernahmen Wehrmacht-,

    SS- und Polizeieinheiten das Kommando, die unter dem Jubel

    beträchtlicher Teile der Bevölkerung einmarschiert waren.


    Die vom Bundespräsidenten Wilhelm Miklas am 11. März nach deutschen

    Drohungen bestellte nationalsozialistische Bundesregierung unter

    Arthur Seyß-Inquart führte am 13. März 1938 im Auftrag von

    Adolf Hitler, der am 12. März 1938 in Österreich eintraf,den „Anschluss“ durch.

    Er bewirkte sukzessive das völlige Aufgehen Österreichs im Deutschen Reich.

    Die Rheinlandbesetzung 07.03.1936


    Als Rheinlandbesetzung oder Remilitarisierung des Rheinlandes, in der NS-Propaganda „Rheinlandbefreiung“, wird die Stationierung von Truppenteilen der Wehrmacht in dem aufgrund des Friedensvertrags von Versailles entmilitarisierten Rheinland am 7. März 1936 bezeichnet.


    Die Ratifizierung des französisch-sowjetischen Beistandsvertrages am 27. Februar 1936 in der französischen Nationalversammlung nutzte Adolf Hitler als Vorwand und ließ die entmilitarisierte Zone im Rheinland besetzen, um die Versailler Vertragsbestimmungen weiter zu revidieren und seine militärische Position für seine zukünftigen Pläne weiter auszubauen.


    Die Besetzung führte zu keinen nennenswerten negativen Folgen für Deutschland. Die Siegermächte, allen voran Großbritannien, ließen sich durch die deutschen Friedensbeteuerungen ruhigstellen. Durch die Passivität von Frankreich und Großbritannien wurde hier eine der letzten Gelegenheiten verpasst, die Eroberungspläne des Diktators allein durch entschiedenes Auftreten rechtzeitig zu durchkreuzen.


    Hitler selbst soll sich nachträglich mehrfach, sogar noch während des Krieges, wie folgt hierzu geäußert haben: Die 48 Stunden nach dem Einmarsch ins Rheinland seien die aufregendste Zeitspanne in seinem Leben gewesen. Wären die Franzosen damals ins Rheinland eingerückt, hätten die Deutschen sich mit Schimpf und Schande wieder zurückziehen müssen, denn die militärischen Kräfte, über die sie verfügten,

    hätten keineswegs auch nur zu einem mäßigen Widerstand ausgereicht.


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinlandbesetzung_(1936)

    PARLAMENTUM EUROPAEUM

    SECTOR EUROPEAN DEFENCE

    EUROPE RESTRICTED


    Combat First Responder - B

    [ CFRB ]



    V O R R A U S S E T Z U N G E N

    _
    - Allgemeine Grundausbildung

    - Ruhe, Stressresistenz und Belastbarkeit



    A U F G A B E N / B E F Ä H I G U N G

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    A U S B I L D U N G S I N H A L T E

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    Grundlagen Wiederholung

    Medikamente

    Vitalwerte (erweitert)

    Behandlungstabelle (erweitert)

    Verletzungen erkennen und behandeln

    praktische Übung (VVS)


    Prüfung:

    mündliche Prüfung (CFRA und CFRB)

    praktische Prüfung am VVS


    Teilnehmer des Lehrgangs können jederzeit wegen Fehlverhaltens oder nicht ausreichender Eignung aus dem Lehrgang ausgeschlossen werden.



    A U S R Ü S T U N G

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    Sanitätsmaterial:

    Verbände: (Bandage, elastische Bandage, Gerinnungsmittel)

    Injektoren: Morphin, Epinephrin, Adenosin

    Material: Tourniquet

    Infusionen: Saline



    H A N D B U C H

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    AGA-Handbuch (CFRA)

    CFRB-Handbuch [folgt]



    *VVS = Verwundeten-Versorgungs-Simulator

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    SECTOR EUROPEAN DEFENCE

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