Überarbeitung der Gesetzbücher

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  • "Frucht des verbotenen Baumes" = Nutzung illegal erworbener Beweise im Rahmen der Rechtsprechung


    Fraglich ist ob es überhaupt illegal erwerbbare Beweise gibt. Die wenigen die mir einfallen sind bereits durch das interne Regelwerk der ASP abgedeckt, von daher mEn nicht sinnvoll dazu auch noch ein Gesetz zu schaffen. Hier sollte ohnehin entsprechend verfahren werde oder andernfalls Sheriffs/Marshalls/Support tätig werden.

  • 6a ist quatsch meiner Ansicht nach.


    Eine Gefängnisstrafe wird ausgestellt, sobald der Bußgeldkatalog eine vorsieht, diese kann auf Grund von mildernden Umständen ausgesetzt werde.
    Hier findet dein § also keine Anwendung.


    Der zweite Fall ist, die Gefängnisstrafe nach verweigerter Zahlung eines Bußgeldes.
    Hierbei wäre also schon von Natur aus gegeben, dass der § eingehalten wird.


    Somit wäre er obsolet.


    §6 PolG regelt ja lediglich die Befugnis von Beamten der ASP Strafen zu verhängen. Wenn dies nicht gegeben wäre, könnte jemand behaupten wir seien nicht Befugt dies zu tun und wir hätten keinerlei Rechtsgrundlage um dem zu widersprechen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Joschi Grey - Inspector



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    Calamus gladio fortior est.

  • PolG

    §11 Die Polizei ist nicht an die Regeln der STvO gebunden und kann diese in eigenem Ermessen außer Kraft setzen, auch ohne den Einsatz von Blaulicht und Sirene.



    sollte dringend überarbeitet werden. Wieso sollte die Polizei außerhalb eines Einsatzes über dem Gesetz stehen?!

  • PolG

    §11 Die Polizei ist nicht an die Regeln der STvO gebunden und kann diese in eigenem Ermessen außer Kraft setzen, auch ohne den Einsatz von Blaulicht und Sirene.


    sollte dringend überarbeitet werden. Wieso sollte die Polizei außerhalb eines Einsatzes über dem Gesetz stehen?!

    Wurde bereits vor einiger Zeit überarbeitet.

  • wieso sollte sie nach eigenem Ermessen schneller fahren dürfen als der Bürger den sie schützen wollen. Wenn kein Einsatz, müssen sie sich genau so an das Gesetz halten was sie versuchen zu schützen und sollte sich
    nicht hinter dem "eigenen Ermessen" verstecken dürfen.

  • Nach den aktuellen Gesetzen ist das noch nicht notwendig :)


    sobald die Änderungen aus dieser Diskussion in die geltenden Gesetze eingepflegt sind beschwer dich gerne bei Sheriffs wenn du entsprechende Namen hast und sicher bist, dass es sich nicht um eine stille Anfahrt zu einem Einsatz handelt ;)

  • mir wurde gestern gesagt das sich die Polizei nicht dran halten muss und Begründung war dieses Gesetz ;) und wenn es eine stille anfahrt ist dann rechtfertigt sich die erhöhte Geschwindigkeit, aber in diesem Gesetz wird die ASP erneut über das Gesetz gestellt ;)

  • Des weiteren besitzen wir ein 20.000 Zeichen langes internes Regelwerk, dieses geht natürlich mehr ins Detail.

    Mit freundlichen Grüßen


    Joschi Grey - Inspector



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    Calamus gladio fortior est.

  • Des weiteren besitzen wir ein 20.000 Zeichen langes internes Regelwerk, dieses geht natürlich mehr ins Detail.

    .... und diese "internen Regeln" findet der normale Bürger wo? oder heist in diesem Fall "intern" das nur Polizisten wissen was sie für Pflichten haben?


    Ist das denn wirklich so gedacht, das nur Polizisten Ihre Pflichten kennen, und niemand ausser Polizisten dann darüber entscheiden darf, ob der Polizist sich an seine Pflichten hält und somit Verfehlungen von Polizisten garnicht erst behandelt werden, wenn sie gegenüber der Zivilisten ausgeübt werden? (denn ein Zivilist weis ja garnicht, ob er Polizist das jetzt darf oder nicht, ist ja alles "intern"?!)

  • 20.000 Zeichen langes internes Regelwerk

    Folglich als nicht Beamter gar nicht.

    Mit freundlichen Grüßen


    Joschi Grey - Inspector



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    Calamus gladio fortior est.

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