Der Governor ist zurück!

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  • Sehr geehrter Herr Blake,


    leider muss ich Ihre Kündigung aus unterschiedlichen Gründen ablehnen.


    Vorausgesetzt Ihre Kündigung soll rechtmäßig sein, so sollten Sie die gängige zweiwöchige Frist einhalten und außerdem eine angemesse Form Ihrem früheren Dienstherren gegenüber wählen. Ein anzügliches Foto mit Schriftzeichen aus nicht näher identifizierten Körperflüssigkeiten ist nicht geeignet.


    Mit Freuden kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass eine Kündigung gar nicht notwendig ist, da Sie ja bereits zuvor, fristlos wegen ungebührlichen Verhaltens, entlassen wurden!


    Mit freundlichen Grüßen
    Helmuth Kranz

  • Sehr geehrter Herr Kranz,


    Bislang habe ich nichts schriftlich erhalten, was irgendwie einer Kündigung ähnelt
    außerdem war heute im Dienst niemand mit entsprechendem Dienstgrad zugegen der dazu befugt gewesen wäre um dies durchzusetzen! Betreffend der Frist, fechte ich den Arbeitsvertrag an, da hier ein wesentlicher Irrtum vorliegt. Sie haben mir dazu verschwiegen dass die ASP nicht aktiv genug der Bevölkerung von Altis hilft und ich nun wieder meine Arbeit als Governor antrete um den Bügern näher zu sein!


    Wenn Sie jetzt noch weitere Fragen haben bezüglich des Arbeitsvertrages und der Frist, wenden Sie sich bitte an meinen Anwalt Herr´n Degretschow. Und wünsche noch einen erfolgreichen Dienst!







    Mit freundlichen Grüßen,



    Der Governor