Der Governor ist zurück!

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  • Sehr geehrter Herr Blake,


    leider muss ich Ihre Kündigung aus unterschiedlichen Gründen ablehnen.


    Vorausgesetzt Ihre Kündigung soll rechtmäßig sein, so sollten Sie die gängige zweiwöchige Frist einhalten und außerdem eine angemesse Form Ihrem früheren Dienstherren gegenüber wählen. Ein anzügliches Foto mit Schriftzeichen aus nicht näher identifizierten Körperflüssigkeiten ist nicht geeignet.


    Mit Freuden kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass eine Kündigung gar nicht notwendig ist, da Sie ja bereits zuvor, fristlos wegen ungebührlichen Verhaltens, entlassen wurden!


    Mit freundlichen Grüßen
    Helmuth Kranz

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