Anträge bezüglich Ausnahmegenehmigungen und Zusammenarbeit mit der ASP
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- NHL - ArmA 3
- Sam Brodwin
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Sehr geehrte Damen und Herren der BWU Ltd. Rechtsabteilung,
im allgemeinen kann ich ihre Anträge verstehen, jedoch bin ich strickt gegen die exlusiven Rechte die von ihnen in Nr 1. für Ihre Firma beschrieben sind.
Erweiterung des §2a WgB um die Waffen: Taser / Sting 9mm / SPAR 16 5,56mm für Personen mit Firmenstempel im Personalausweis während der Arbeitszeit - erkennbar durch blaue Arbeitskleidung. Wir versichern in diesem Zusammenhang diese Waffen nur für Zwecke des §5 GG einzusetzten. Einschließlich des Schutzes, insbesondere von Firmenangehörigen, aber auch des Schutzes von sonstigen gesetztestreuen Bürgern - einschließlich der Staatsbediensteten.
Da ich es nicht verstehen kann wieso das nur für ihre Firma gelten sollte wenn auch andere Firmen die gleichen Ziele wie ihre verfolgen können.
Dies wäre für mich eine Benachteiligung der anderen Mittbewerber des Marktes.
Da würde ich eher dies allgemeiner fassen und eine Firmen- und Personenlizenz dafür einführen so kann auch sichergestellt werden das die Firemen/Personen ein umfassendes Wissen über den gebrauch dieser Waffen haben.Mit freundlichen Grüßen
Eduart Richter -
Hallo Herr Richter,
ich habe soeben Ihren Beitrag und Ihre Bedenken gelesen. Als ehemaliger Mitarbeiter des Waffenwesens war ich für die Genehmigung und Durchführung von außerordentlichen Genehmigungen zuständig. Ich kann Ihnen daher sagen, dass Unternehmen zum Selbstschutz oder zur Auftragsbewältigung, Genehmigungen für diesen Bereich einholen können. Die Genehmigungen sind dann an strikte und strenge Grundlagen geknüpft. Außerdem geht solch einer Genehmigung eine Schulung aus sowie ein einwandfreies Führungszeugnis.
Ich habe Ihnen mal ein Beispiel der V8 Fuel in den Anhang gepackt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ron Dichter
ehem. Sachbearbeiter - Waffenwesen -
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Nur zum Verständnis: Handschellen und sonstige Genehmigungen bleiben in Kraft?
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