Überarbeitung der Gesetzbücher

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  • Da die Gesetzbücher doch recht unübersichtlich und unvollständig sind, möchte ich hier eine neue Fassung vorschlagen und mit der Community weiterentwickeln um Fehler auszumerzen.


    Und bitte nichts zur Formatierung, das wird am Schluss geändert.
















  • Edit:

    • Legale Waffen aktualisiert
    • Diverse Rechtschreibfehler entfernt
    • Diverse Reihenfolgen geändert
    • §4 BtmG Alkohol durch Schnaps ersetzt
    • §5a, §5b GG ergänzt
    • §18 StGB ergänzt
  • §11 PolG: Beschränkung auf dringliche Fahrten bzw. Einsatzfahrten, die ohne Blaulicht/Sirene stattfinden sollen.
    Simples Streifefahren mit überhöhter Geschwindigkeit sollte von diesem Paragraphen nicht abgedeckt werden.


    §19 StGB: Satzzeichen fehlt


    §5 BtmG: Ist dieser notwendig? Das Führen von Fahrzeugen jeglicher Art unter dem Einfluss von Alkohol ist bereits untersagt. Das gesellige Konsumieren alkoholischer Getränke sollte den Bürgern gestattet werden. Es zeigt sich mir keine Grundlage für dieses Verbot.


    §17 StGB: Der Terminus "gepanzerten Fahrzeugen" sollte genauer definiert werden, da der Logik nach auch die LKW des Typs Tempest darunter fielen.

  • WgB §3: Würde ich auf "Orte des öffentlichen Lebens" oder ähnliches umschreiben. Somit ist das Airflield und eventuelle Veranstaltungen außerhalb von Städten mit eingeschlossen.


    §17 StGB: Den Strider würde ich ebenfalls direkt ausschließen, da dieser für seine 100 Event Coins ruhig legal sein darf, nur nicht für illegale Handlungen genutzt werden darf. Aber das wird ja durch das Serverregelwerk abgedeckt -> Zerstören von Fahrzeugen


    Vor allem im §11 PolG stimme ich Diez zu!

    Mit freundlichen Grüßen


    Joschi Grey - Inspector



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    Calamus gladio fortior est.

  • 1. Sollte mit "nach eigenem Ermessen" eigentlich klar sein.
    2. Behoben.
    3. Diskutabel. Drogenkonsum könnte man rausnehmen oder man lässt es drinnen. "Alkohol" wurde durch "Schnaps" ersetzt.
    4. Behoben.

  • aber sollte Schnaps wirklich illegal sein?

    Mit freundlichen Grüßen


    Joschi Grey - Inspector



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    Calamus gladio fortior est.

  • WgB §3: Würde ich auf "Orte des öffentlichen Lebens" oder ähnliches umschreiben. Somit ist das Airflield und eventuelle Veranstaltungen außerhalb von Städten mit eingeschlossen.


    §17 StGB: Den Strider würde ich ebenfalls direkt ausschließen, da dieser für seine 100 Event Coins ruhig legal sein darf, nur nicht für illegale Handlungen genutzt werden darf. Aber das wird ja durch das Serverregelwerk abgedeckt -> Zerstören von Fahrzeugen


    Vor allem im §11 PolG stimme ich Diez zu!

    1. Behoben
    2. Behoben
    3. Siehe oben. (Klausel mit StVO gillt nicht für ASP wurde bereits entfernt.)

  • Zitat

    §2 Das Fangen von seltenen Schildkrötenarten ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
    §4 Das Anlegen an nicht genehmigten Stellen ist verboten.

    Gibt keine Schildkröten mehr.
    Was sind den genehmigte Stellen?



    Zitat

    §17 Der Besitz und das Führen von bewaffneten Fahrzeugen ist verboten. Diese werden von der Polizei konfisziert und zerstört. Das selbige gillt für Fahrezuge des Typs Ifrit.[procontra][/procontra]

  • 1. Das stimmt, könnte man entfernen
    2. Alle Anlieger

    Mit freundlichen Grüßen


    Joschi Grey - Inspector



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    Calamus gladio fortior est.

  • Polizeigesetz
    §4a Als dringender Verdacht gilt das Tragen von militärischen Ausrüstung, der Besitz einer illegalen Waffe, auffälliges Verhalten und das Begehen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.



    Ein kleinstes vergehen (Ordnungswidrigkeit) sollte meiner Meinung nach kein Grund für eine komplette Durchsuchung sein. Müsste man eventuell durch "besonders auffälliges/ aggressives Verhalten" austauschen

  • GG §5b hat im GG nichts zu suchen. Muss wenn woanders aufgelistet werden.


    §10 StVO + warnweste

    Erledigt.


    Gibt keine Schildkröten mehr.Was sind den genehmigte Stellen?

    1. Erledigt.
    2. Erledigt.
    3. U what?


    Polizeigesetz
    §4a Als dringender Verdacht gilt das Tragen von militärischen Ausrüstung, der Besitz einer illegalen Waffe, auffälliges Verhalten und das Begehen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit.



    Ein kleinstes vergehen (Ordnungswidrigkeit) sollte meiner Meinung nach kein Grund für eine komplette Durchsuchung sein. Müsste man eventuell durch "besonders auffälliges/ aggressives Verhalten" austauschen

    Erledigt.

  • Vorschläge zur Ergänzung:


    • + §: Einbau eines Absatzes zum Thema "Frucht des verbotenen Baumes" (?)


    • + §: zum Thema "Entziehen eines Fahrzeugs aus dem Straßenverkehr" (Sprengen oder perma impound)
    • GG+ §1: Jeder Bürger ist vor dem Gesetz gleich. (ehem §1 -> §1a)
    • GG+: Alle Bürger haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln [ggf. einschränkbar durch andere Gesetze].
    • PolG+ §6a: Die Polizei ist verpflichtetet dem Bürger die Chance zu gewähren, das Bußgeld [gem. Bußgeldkatalog und Ermessensspielraum] zu bezahlen, bevor ein möglicher Haftantritt vollzogen wird.
    • Mögliche Umformulierung: ein Absatz im StGB über Bußgelder und den Ermessensspielraum des Beamten, statt vermehrter Wiederholung dessen. Dann simpler Bezug auf neuen §
  • Vorschläge zur Ergänzung:


    • + §: Einbau eines Absatzes zum Thema "Frucht des verbotenen Baumes" (?)


    • + §: zum Thema "Entziehen eines Fahrzeugs aus dem Straßenverkehr" (Sprengen oder perma impound)
    • GG+ §1: Jeder Bürger ist vor dem Gesetz gleich. (ehem §1 -> §1a)
    • GG+: Alle Bürger haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln [ggf. einschränkbar durch andere Gesetze].
    • PolG+ §6a: Die Polizei ist verpflichtetet dem Bürger die Chance zu gewähren, das Bußgeld [gem. Bußgeldkatalog und Ermessensspielraum] zu bezahlen, bevor ein möglicher Haftantritt vollzogen wird.
    • Mögliche Umformulierung: ein Absatz im StGB über Bußgelder und den Ermessensspielraum des Beamten, statt vermehrter Wiederholung dessen. Dann simpler Bezug auf neuen §

    1. Weiß gar nicht, ob die überhaupt illegal sein sollen....
    2. erledigt
    3., 4. Ich würde mit die Grundrechte nicht zu sehr ausweiten, sonst müssen wir alle aufnehmen.
    5. Kann so schlecht formuliert werden und wozu? Die Polizei legt sowieso die Strafe fest

  • 1. Weiß gar nicht, ob die überhaupt illegal sein sollen....2. erledigt
    3., 4. Ich würde mit die Grundrechte nicht zu sehr ausweiten, sonst müssen wir alle aufnehmen.
    5. Kann so schlecht formuliert werden und wozu? Die Polizei legt sowieso die Strafe fest

    1. Ich dachte es wäre sinnig, müsste dann zur Debatte gestellt werden, ob so was eingebunden werden soll. Wäre eine Entscheidung zwischen US-/GER-System. "illigal erworbene Beweise"


    3.,4. ---> Mindestens das 3. würde ich trotzdem einbauen, um die rechtliche Gleichheit zwischen Banditen/Zivs/Cops/ggf. Rebellen zu zeigen.



    5. Bezogen auf was? PolG "§6a" oder die Umformulierung.
    Umformulierung wäre nur eine klarere Definition und Berufungsmöglichkeit, reine Formalie. "§6a" würde dafür sorgen, dass bei kleineren Vergehen sichergestellt ist, dass ein Ticket gestellt wird (sofern durch Bußgeldkatalog vorgeschrieben) und man nicht ohne Not im Gefängnis landet.


    @PhiL Was denn genau?