Folglich als nicht Beamter gar nicht.
So wie ich es mir bereits gedacht habe.
Also ist es ja sogar absolut notwendig in das PolG auch Pflichten für die Polizei aufzunehmen zumindest alle die, die mit dem Umgang mit der Bevölkerung zu tun haben. Das gäbe ja jedem (nicht verbeamteten) Bürger Rechtssicherheit.