Überarbeitung der Gesetzbücher

Willkommen im Archiv von 2-play.de! Dieses Forum wurde geschlossen und dient nur noch als Nachschlagewerk. Alle interaktiven Funktionen sind daher eingestellt.

Tipp zur Suche: Da die Forensuche deaktiviert ist, nutze einfach Google und setze site:2-play.de vor deinen Suchbegriff (z. B. site:2-play.de Altis Life).
  • Folglich als nicht Beamter gar nicht.

    So wie ich es mir bereits gedacht habe.


    Also ist es ja sogar absolut notwendig in das PolG auch Pflichten für die Polizei aufzunehmen zumindest alle die, die mit dem Umgang mit der Bevölkerung zu tun haben. Das gäbe ja jedem (nicht verbeamteten) Bürger Rechtssicherheit.

  • So wie ich es mir bereits gedacht habe.
    Also ist es ja sogar absolut notwendig in das PolG auch Pflichten für die Polizei aufzunehmen zumindest alle die, die mit dem Umgang mit der Bevölkerung zu tun haben. Das gäbe ja jedem (nicht verbeamteten) Bürger Rechtssicherheit.

    Nenne doch mal ein paar Beispiele, die du im Gesetz vermisst.

  • Dann dann:
    Die Polizei unterliegt in allem Handlungen den bestehenden Gesetzen und hat nach diesen zuhandeln, sie zu schützen und für ihre Druchsetzung zu sorgen. Die oberste Aufgabe der Polizei ist es die Bürger von ALTIS zu schützen und die Interessen der Öffentlichkeit zu bewahren.
    Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen und Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen in Gefahrenfällen zu treffen.Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
    Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.
    In Übereinstimmung mit den völkerrechtlich anerkannten Menschenrechten und entsprechend den Grundrechten, -pflichten, und -freiheiten der Bürger sind der Schutz und die Achtung der menschlichen Würde, der persönlichen Freiheit und der Rechte der Bürger oberste Pflicht der Polizei.
    In die Rechte der Bürger darf nur eingegriffen werden, soweit dies auf Grund von Rechtsvorschriften zulässig ist.
    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am. wenigsten beeinträchtigt.
    Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
    Eine Maßnahme ist nur solange, zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.
    Ermessen, Wahl der Mittel. Die Polizei trifft ihre Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen unter zwingender Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
    Kommen zur Abwehr einer Gefahr mehrere Mittel in Betracht, so genügt es, wenn eines davon bestimmt wird. Dem Betroffenen; ist auf Antrag zu gestatten, ein anderes ebenso wirksames Mittel anzuwenden, sofern die Allgemeinheit dadurch nicht stärker beeinträchtigt wird.
    Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen. Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
    Ist die Person noch nicht 14 Jahre alt, entmündigt oder unter vorläufige Vormundschaft gestellt, können Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die zur Aufsicht über sie verpflichtet ist.
    Verursacht eine Person, die zur Verrichtung bestellt ist, die Gefahr in Ausführung der Verrichtung, so können Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die die andere zu der Verrichtung bestellt hat.
    Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen. Geht von einer Sache eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten. Die nachfolgenden für Sachen geltenden Vorschriften sind auch auf Tiere anzuwenden.
    Maßnahmen können auch gegen den Eigentümer oder einen anderen Berechtigten gerichtet werden. Das gilt nicht, wenn der Inhaber der tatsächlichen Gewalt diese ohne den Willen des Eigentümers oder Berechtigten ausübt.
    Geht die Gefahr von einer herrenlosen Sache aus, so ,können die Maßnahmen gegen denjenigen gerichtet werden, der das Eigentum an der Sache aufgegeben hat. Maßnahmen zur Feststellung des ehemaligen Eigentümers sind zulässig.
    Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme. Die Polizei kann eine Maßnahme selbst oder durch einen Beauftragten unmittelbar ausführen, wenn der Zweck der Maßnahme durch Inanspruchnahme der Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Der von der Maßnahme Betroffene ist unverzüglich zu unterrichten.
    Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen. Die Polizei kann Maßnahmen gegen andere Personen n richten, wenn
    1. eine gegenwärtige erhebliche Gefahr abzuwehren ist,
    2. die Polizei die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig selbst oder durch Beauftragte abwehren kann und
    3. die Personen ohne erhebliche eigene Gefährdung und ohne Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können.
    (2) Die Maßnahmen nach Absatz 1 dürfen nur aufrecht erhalten werden, solange die Abwehr dieser Gefahr nicht auf andere Weise möglich ist:
    § 11. Legitimationspflicht. (1) Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Angehörige der Polizei sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht
    beeinträchtigt ist.


    mfg


    Virus

  • Ergibt sich zu großen Teilen aus anderen Gesetzen, ist teilweise bereits enthalten und läuft an anderen Stellen ins leere.


    Verhältnismäßigkeit und Ermessen sind sinnvoll.


    Altis ist immernoch ein Polizeistaat. D.h.: keine Gerichte


    Regelungen zu Minderjährigen sind absolut unnötig.

  • Zu Satz 1 Ja, sind aber bei mir besser formuliert XD


    Zu Satz 2 nicht nur sinnvoll, sondern notwendig


    Zu Satz 3 Noch ;)


    Zu Satz 4 ich hatte schon ein RP-Kind hier auf dem Server gesprochen, du nicht?

  • So, hab keinen Bock mehr auf diese Kindergartendiskussion.


    Das PolG von uns, so wie jedes andere Polizeigesetz auch, beinhaltet die AUFGABEN und die BEFUGNISSE (keine RECHTE) eines Beamten, auf grundlage welcher er seine Maßnahmen treffen kann. Dort hat lediglich eine jede Befugnis zu stehen, welcher der Staat den Beamten der ASP zu schreibt. Mit diesen ist es den Beamten möglich, in die verschiedensten Grundrechte eines Bürgers einzugreifen, sollten die Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Befugnisnorm erfüllt sein. Die Pflichten eines Beamten ergeben sich sowohl aus der geschrieben, als auch aus der ungeschriebenen Rechtsordnung. So ist ein Beamter etwa dazu verpflichtet, aufgrund seines besonderen Dienst- und Treueverhälstnisses zum Staat Altis sein Denken und Handeln nach den Werten eben dieses Staates auszurichten.


    Und zu den INTERNEN Verhaltensregeln: Es gibt absolut keinen Grund, den einfachen Bürger über unsere internen Verhaltensregeln zu informieren. Diese nehmen lediglich Bezug auf die allgemeinen Verhaltensregeln innerhalb der ASP und haben somit keine unmittelbare Außenwirkung. Womit willst du also rechtfertigen, dass du diese einsehen können solltest?


    Und bitte: Schmeiße nicht mit Rechtsnormen um dich, von denen du keine Ahnung hast. (Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen), außer du kannst auch den Sinn hinter diesen erklären und bestimmten Rechtsbegriffe definieren. Dann habe ich damit kein Problem.


    Zu allen weiteren Aussagen werde ich heute Abend noch stellung beziehen.

  • ehrlich gesagt sehe ich keine Grund für dich einen solch aggresiven Ton anzuschlagen. Es sei denn hier gilt "getroffenen Hunde Bellen."


    Bisher war es eine offene Disskussion und ich meine, das Thema ging um Vorschläge, Wünsche und Verbesserungen zu bestehenden Gesetzen. Diese ist wohl mit deinem Rumgebelle hiermit beendet.


    Zu den Sachen die du anscheinden nicht verstehst. Ließ die Beiträge oberhalb doch einfach nochmal aufmerksam durch. darin sind bereits genügend Begründungen enthalten, man muss sie nur erkennen.


    Und hier die Definition der Wortverbindung "Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen" im Kontext zu dem weiter oben Geschriebenen.


    Beispiel. ein Zivilist wird von einem Banditen gezungen eine Bank auszurauben, weil der Bandit ihn nötigt dies zu tun oder ihn mit der Ermordung droht. Dann dürfte die Polizei die "nicht verantwortliche Person" (der Zivilist) tazern, töten oder festsetzen. Man kommt relativ schnell drauf, wenn man sich der Worte und deren Bedeutung bewusst ist. ;)


    so, jetzt zu deiner vollkommen verqueren Ansicht der Dinge das im Polizeigesetzt keine Rechte sondern nur "AUFGABEN und die BEFUGNISSE" drinstehen ?( :





    §1 Polizeibeamte haben das Recht allgemeine Verkehrskontrollen
    durchzuführen. Dazu gehört die Überprüfung der Identität des Fahrers,
    eine Halterabfrage des Fahrzeuges, eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit
    des Fahrers und des Fahrzeuges, sowie die Kontrolle des Werkzeug- und
    Erste-Hilfe-Kastens, sowie der Warnweste.
    §2 Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten, ungeachtet dessen ob
    diese richtig oder rechtmäßig erscheinen. Bürger haben anschließend die
    Möglichkeit sich beim Vorgesetzen zu beschweren.
    §3 Polizeibeamte haben das Recht illegale Gegenstände zu konfiszieren, sowie Fahrzeuge abschleppen zu lassen.
    §4 Polizeibeamte dürfen bei dringendem Verdacht auf eine Straftat Leibesvisitationen durchzuführen. (Auch ein Recht)
    §4a Als dringender Verdacht gilt das Tragen von militärischen
    Ausrüstung, der Besitz einer illegalen Waffe, auffälliges bzw.
    aggressives Verhalten und das Begehen einer Straftat.
    §5 Polizisten sind verpflichtet ihre Dienstmarke auf Verlangen vorzuzeigen. Ausgenommen sind Mitglieder des Marshall-Services.
    §6 Polizeibeamte haben das Recht auf Ausstellung von Strafzetteln und
    der Inhaftierung von Verdächtigen oder strafrechtlich verfolgten
    Personen.
    §7 Die Polizei kann vorübergehende Platzverweise aussprechen. (Auch ein Recht)
    §8 Die Polizei hat die Funktion des Gerichtsapperates und kann von
    Zivilisten zur Aufklärung von zivilrechtlichen Prozessen hinzugezogen
    werden. (Auch ein Recht)
    §9 Kadetten besitzen nicht die Rechte aus §1, §4, §4a, §6, §7 PolG.
    Kadetten haben das Recht Verdächtige bis zum Eintreffen der
    Polizeibeamten festzuhalten.
    §9a Unter Aufsicht eines Vorgesetzten entfallen die Einschränkungen des §9 PolG.
    §10 Die Polizei hat die Pflicht bei einer Verhaftung dem Angeklagten seine Rechte gem. §10b PolG vorzutragen.
    §10a Der Vortrag der Rechte gem. §10 PolG darf zur Verurteilung verschoben werden, wenn die Umstände es nicht anders erlauben.
    §10b Der Vortrag gem. §10 PolG lautet im Wortlaut: „Sie sind vorläufig
    aufgrund von […] festgenommen. Sie haben das Recht zu schweigen. Sie
    haben das Recht einen offiziellen Anwalt zu beauftragen“.
    §10c Eine Nachricht von einem genehmigten Anwalt muss innerhalb von 5 Minuten bei der Polizei eintreffen.
    §11 Die Polizei kann die Regeln der StVO in eigenem Ermessen außer Kraft setzen, auch ohne den Einsatz von Blaulicht und Sirene. (Auch ein Recht)





    Ich hoffe das du wenigstens jetzt erkennst wie lächerlich deine Behauptung
    "Das PolG von uns, so wie jedes andere Polizeigesetz auch, beinhaltet die AUFGABEN und die BEFUGNISSE (keine RECHTE) eines Beamten, auf grundlage welcher er seine Maßnahmen treffen kann. Dort hat lediglich eine jede Befugnis zu stehen, welcher der Staat den Beamten der ASP zu schreibt. Mit diesen ist es den Beamten möglich, in die verschiedensten Grundrechte eines Bürgers einzugreifen, sollten die Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Befugnisnorm erfüllt sein. Die Pflichten eines Beamten ergeben sich sowohl aus der geschrieben, als auch aus der ungeschriebenen Rechtsordnung. So ist ein Beamter etwa dazu verpflichtet, aufgrund seines besonderen Dienst- und Treueverhälstnisses zum Staat Altis sein Denken und Handeln nach den Werten eben dieses Staates auszurichten." ist

  • Fühlst du dich besser wenn das Wort Recht durch Befugnis ersetzt wird?

    ich würde mich besser fühlen, wenn hier eine sachbezogene Diskussion stattfinden würde in dem auf die Gesamtheit der Vorschläge eingegangen würde als so wie jetzt nur Einzelheiten herausgepickt und mit lächerlichen Argumentationen versucht wird das Thema abzuwürgen.


    Gehe ich richtig in der Annahme, das eine Änderung von bestehenden Gesetzen hier garnicht gewünscht ist und ihr hier eigentlich nur die Bestätigung wollt, dass alles super ist wie es ist?

  • Nein, es wurde schon diverse - inhaltlich sinnvolle Änderungen, welche im Stil den bisherigen Gesetzen entsprechen übernommen. Hättest du andere Beiträge gelesen wüsstest du das.


    Deine Vorschläge sind jedoch keine Ergänzungen, welche sich gedanklich an bestehenden Gesetzen orientieren sondern sowohl inhaltlich als auch von der formulierung Meilen vom bisherigen System entfernt.


    Die Gesetze sollten von allen Spielern verstanden werden - d.h. auch von den 16jährigen - und nicht durch Personen, die beruflich bereits Erfahrung mit der Thematik haben.


    Ferner soll hier nicht das Staatssystem als solches komplett geändert werden - das ist eine Aufgabe derer du dich im RP widmen solltest und nicht hier.


    Wenn du deine Vorschläge unter den Prämissen als Spieler betrachtest und nicht aus deiner Rolle als Rebell kommst du auch so zu dem Schluss das deine Argumentation am Sinn dieser Diskussion vorbei läuft.

  • Was willst du denn ständig mit deinen Staat stürzen... es geht um die Gesetze....nicht darum das man sich grundlegend um das neu schreiben bemüht


    EDIT:

    wenn die Meinung von Uns nicht zählt, warum fragt Ihr dann überhaupt? Macht doch weiter wie bisher und irgendwann wird der Sturzversuch unternommen. Sei es mit ausgereiftem RP oder einfach Huntig bis zum Erbrechen...

  • Was willst du denn ständig mit deinen Staat stürzen... es geht um die Gesetze....nicht darum das man sich grundlegend um das neu schreiben bemüht


    EDIT:


    wenn die Meinung von Uns nicht zählt, warum fragt Ihr dann überhaupt? Macht doch weiter wie bisher und irgendwann wird der Sturzversuch unternommen. Sei es mit ausgereiftem RP oder einfach Huntig bis zum Erbrechen...

    Eure Meinung zählt durchaus und wurde mehrfach berücksichtigt.


    Wenn Vorschläge zu Pflichten bestehen immer her damit. (Es sollen auch Pflichten rein zählt nicht als Vorschlag.)


    Zum Vorschlag von Virus kam auch in Teilen eine positive Rückmeldung. Andere Punkte (wie z.B. Gerichte) werden in diesem Format keine Berücksichtigung finden. Wieder andere Punkte sind bereits enthalten oder einfach Quatsch.

  • So Leute jetzt mal ganz Locker durch die Hose atmen hier:


    Jeder Vorschlag ist wichtig und findet Beachtung, das ändern vom PolG im Ramen der umformulierung oder Ausformulierung auch, denn das ist Sinn und Zweck der Sache hier.


    Dabei sind Folgende Punkte zu beachten:


    - Vorschläge sollten keine signifikanten Änderung an der Rechtslage herbeiführen. Wenn das gewünscht ist, am Besten einen extra Thread mit ausformulierter Begründung eröffnen.


    - Vorachläge sollten im selben literarischen Stil eingebracht werden, wie er bereits im Gesetzestext verwendet wird.


    - Daraus schließt sich ebenfalls die Kurzfassung gegebener Vorschläge 1 § ca. eine Zeile


    - Der Gesetzestext in seiner Gesamtheit sollte möglichst kurz gehalten werden, z.B.: Das hinzufügen eines Paragraphen für die Handhabung von Kindern findet äußerst selten Anwendung und ist somit obsolet. Und muss nicht zwangsweise eingefügt werden.


    - Obsolete Kleinigkeiten können und werden aktuell (nach dem durchführen einer kleinen Umfrage in der Spielerschafft) Behilfsweise mit Deutschen recht gelöst.


    - Auch ein 15-16 Jähriger Spieler, welcher kein Interesse an Rechtssystemen hat muss die Gesetze problemlos Verstehen können.


    Also können wir back to Topic?

    Mit freundlichen Grüßen


    Joschi Grey - Inspector



    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Calamus gladio fortior est.

    Einmal editiert, zuletzt von Joschi Grey ()

  • Ich habe bisher keinen sinnvollen Beitrag zum Thema Pflichten gelesen, welcher nicht völlig am aktuellen System vorbei geht.


    Nochmal: Staat stürzen und Polizei grundlegend ändern hat im RP zu erfolgen!

    Deine zahlreichen und sich immer wiederholenden Anspielungen auf den Unterschied zwischen diesen Beiträgen und dem RP habe ich bisher ignoriert. Ich möchte festhalten, dass falsche Argumentationen keinerlei Wert gewinnen, indem man sie sinnfrei wiederholt.
    Da du dieses jedoch immer wieder aufgreifst, möchte ich dir klar und deutlich sagen, dass meine Beiträge hier vollständig ausserhalb des RP´s zu verstehen sind. Sollteich etwas im RP schreiben, werde ich es als A. Biotikum (RP-Name) unterzeichnen. Solltest du das hier geschriebene als RP interpretieren, befindest du dich auf dem Holzweg.


    Ich habe Vorschläge gemacht, von denen ich denke, das sie sinvoll sind. ich maße mir allerdings nicht an, dass ich perfekt wäre und die Lösung aller Probleme kenne.
    Genauso wenig bin ich es gewohnt in einer Diskussion angegangen zu werden und mit einem Kind im Kindergarten verglichen zu werden. Ebenso unerträglich ist es wenn Argumentationen nicht verstanden werden und sie als Quatsch bezeichnet werden. (gut zu erkennen ist dieser Umstand ja bereits an den verschiedenen Reaktionen auf das Wort "Pflichten" in Zusammenhang mit Polizei).
    Schon meine anfängliche Frage "warum es im Polizeigesetzt nur Rechte der Polizei gibt und keinerlei Pflichten benannt werden?", hat ja bei dem Einen oder Anderen bereits erhebliche Emotionen ausgelöst, sodas ( und das war dann wohl mein Fehler, den ich hiermit eingestehe) jegliche sachbezogene Diskussion unmöglich gemacht hat. Das mittlerweile erreichte Niveua hier ist es nicht wert weiter über diese Angelegenheit zu diskutieren.


    Meine Erfahrung hier aus diesem Thema sind:


    1. Veränderungen werden nicht gewünscht
    2. Nicht verstandene Themen werden irgnoriert bzw. als nicht machbar abgetan oder ins Lächerliche gezogen
    3. grundsätzliche Fragen werden sofort geblockt und mit zu tiefst unlogischen Argumenten abgebügelt
    4. kommt man damit nicht ans Ziel geht es in den beleidigenden Bereich


    Da wie ich oben bereits festgestellt habe hier ein sachbezogene und zielorientierte Diskussion unmöglich ist,
    ziehe ich meine Vorschläge zurück und schliesse mich der hier anscheindend Meinungsdiktaten an, dass alle bestehenden Gesetze ganz toll sind und es keinerlei Veränderungen bedarf.


    DER OBEN GESCHRIEBEN TEXT IST WIEDER OUT OF RP!

  • Das ist hier auch kein RP-Forum, also lass es.


    Ich ergreife hier keine Partei - dennoch meine ich Brodwin soweit verstanden zu haben - wenn du was am Rechtssystem ändern möchtest, tue dies bitte auf dem Server im RP. Da stimme ich ihm zu, denn darum geht es hier nicht.


    Ich kann auch nciht feststellen, dass hier Argumente, Ideen oder Beiträge ignoriert wurden. Hut ab an Kranz für die teils sehr schnelle Einarbeitung.


    Nebenbei sind wir hier in Diskussionen", d.h. dass Vorschläge diskutiert werden sollten/können.
    Aus diesem Grund beruhige wir uns alle wieder - Tiiieeef Luft holen.


    Vorschläge sind gut - hat jemand sehr viele Vorschläge, packt es vielleicht zur Liebe der Übersicht, in Spoiler oder so.


    -> Bitte weiter im Text.

  • @Virus


    Wieso postest du nicht einfach mal eine Liste an Vorschlägen, welche den von mir geforderten Rahmenbedingungen entsprechen oder von denen du glaubst, dass sie das tun.
    Deine erste Liste ist einfach zu Lang, die einzelnen Punkte müssen klar Formuliert sein und dürfen nicht mehrere Zeilen umfassen.


    Wenn du das tust, kann man auch Sinnvoll über die Punkte Diskutieren, so wird das aber nichts.
    Als "Anregung" kannst du dir ja mal die ersten paar Posts anschauen, hier werden Änderungen in einer zielführenden Weise dargelegt (alles bis zu deinem ersten Beitrag #NoOffence )


    So Back to Vorschläge
    Den Part der Verhältnismäßigkeit könnten wir tatsächlich einfügen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Joschi Grey - Inspector



    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Calamus gladio fortior est.