Ausweispflicht? Für jeden Bürger? oder nur für das minder bewertete Volk

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  • Also, ich möchte mich hier gerne mal auslassen.


    Folgende Situation: Ich fuhr mit einem Tempest V2 die Hauptstraße Richtung Nordosten. Vorher hatte ich ich noch Kontakt mit dem Drogendealer bei Sofia. In meinem LKW waren keine Drogen mehr vorhanden und in meinem Inventar hatte ich auch keins mehr. Ich hatte sogar keine größere Geldsumme in Bar bei mir. Ich wurde aber dann auf dem Weg von der Tankstelle nach Nordosten auf der Hauptstraße erst einmal von einem ASP Beamten angehalten. Dieser Trug ein Scharfschützengewehr und war nicht klar als ASP Beamter zu erkennen. Er fuhr zwar ein Auto mit der Aufschrift Polizei, dennoch kann man das in den heutigen Zeiten nicht wirklich ernst nehmen, da nah zu jeder so eins haben kann. Dieser Mann nahm mich fest und hat mir was davon erzählt, das mich der Drogendealer von Sofia verpetzt hat. Er durchsuchte den LKW und meinen Rucksack und fand dort keine Drogen. Zu diesem Zeitpunkt kamen noch zwei weite Personen, die man dieses mal als ASP Beamte erkennen konnte und diese Zeigten mir auch ihre Dienstmarke. Der Mann der nicht klar zu erkennen war wollte mir nicht seine Dienstmarke zeigen. So und nun stellen sich ein paar Fragen:


    Gibt es eine Ausweispflicht? Wenn ja, gilt sie dann für jeden Bürger von Altis, also auch für Beamte?
    Sind ASP Beamte verpflichtet sich zu erkennen zu geben als solche? Und ihre Dienstmarke zu zeigen, sollten sie jemanden Festnehmen?
    Wieso wussten die ASP Beamte von dem Drogendealer? Denn nach §7. 5 sind solche Orte der Polizei ja nicht bekannt? Und wenn ein Vermeintlicher Beamte mit einer Sniper mich festnimmt und mir sagt, dass der Drogendealer mich verpetzt hat ist es doch unglaubwürdig, dass dieser vermeintliche Beamter rein zufällig im rahmen einer Patrouille dort vorbei gefahren ist. In meinem Kenntnisstand sind Scharfschützen schließlich Personen, die auf der Lauer liegen und abwarten und nicht wild mit einem 2m Langen Gewehr durch die Gegend rennen.
    Und zu welchem Zeitpunkt muss einem seine Rechte erklärt werden?

    Ich würde mich auf eine Beantwortung meiner Fragen sehr freuen.

  • Gibt es eine Ausweispflicht? Wenn ja, gilt sie dann für jeden Bürger von Altis, also auch für Beamte?
    Sind ASP Beamte verpflichtet sich zu erkennen zu geben als solche? Und ihre Dienstmarke zu zeigen, sollten sie jemanden Festnehmen?


    Ausweispflicht? - Ja
    Ausweispflicht für Beamte? - Ja
    Beamte müssen auf Aufforderung Ihre Marke zeigen / Sich zu erkennen geben? - Ja

  • @kratsch: Sehr sehr viele deiner Fragen könntest du dir selber beantworten.


    1. Gibt es eine Ausweispflicht?
    GG §1, PolG §§1, 5


    2. Sind ASP Beamte verpflichtet sich zu erkennen zu geben als solche? Und ihre Dienstmarke zu zeigen, sollten sie jemanden Festnehmen?
    PolG §5


    3. Wieso wussten die ASP Beamte von dem Drogendealer?
    Weil es bekannt ist. Der Dealer ist kein Gebiet gemäß Regelwerk §7.5 - hiervon sind Verarbeiter und Plantage/Felder betroffen


    4. Und zu welchem Zeitpunkt muss einem seine Rechte erklärt werden?
    PolG §§10, 10a, 10b


    Warum der Beamte dort war, muss man ihn selber fragen. Vielleicht wurdest du zufällig beobachtet - selber schon erlebt.

  • Hallo kratsch,



    vielen Dank für deine Schilderung des Vorfalls, wir wissen Kritik und Verbesserungsvorschläge immer zu schätzen.


    Nun zu deinen Fragen: Ich hoffe, dass ich im Folgenden alle deine Fragen beantworten kann.
    Zu erst möchte ich dich daraufhinweisen, dass du zwischen Regelwerk und Gesetz unterscheiden solltest, aber darauf werde ich später nocheinmal zurückkommen.




    Gibt es eine Ausweispflicht? Wenn ja, gilt sie dann für jeden Bürger von Altis, also auch für Beamte?

    Ja es gibt eine Ausweispflicht auch für Beamte. Davon ausgenommen sind Mitglieder des Marshall-Services, welche häufiger auch nicht als Altis State Police Mitglieder zu erkennen sind da diese verdeckt operieren. Nach Polizeigesetz §5 und Grundgesetz §2. Allerdings handelt es sich hierbei um Gesetze die Roleplay relevant sind und somit auch gebrochen werden können.




    Sind ASP Beamte verpflichtet sich zu erkennen zu geben als solche? Und ihre Dienstmarke zu zeigen, sollten sie jemanden Festnehmen?

    Ja, wie bereits oben erläutert sind ASP-Beamte dazu verpflichtet ihre Marke auf Nachfrage vorzuzeigen.





    Wieso wussten die ASP Beamte von dem Drogendealer? Denn nach §7. 5 sind solche Orte der Polizei ja nicht bekannt?

    Unter bestimmten Umständen, wie nach Regelwerk §7.5 erklärt, sind uns diese Orte bekannt und wir dürfen dort vorbeifahren um Ermittlungen und Befragungen durchzuführen. Du hast in deinem Fall einfach Pech gehabt, dass es dich und nicht den nächsten Spieler erwischt hat.




    Und wenn ein Vermeintlicher Beamte mit einer sniper mich festnimmt und mir sagt, dass der Drogendealer mich verpetzt hat ist es doch unglaubwürdig, dass dieser vermeintliche Beamter rein zufällig im rahmen einer Patrouille dort vorbei gefahren ist. In meinem Kenntnisstand sind Scharfschützen schließlich Personen, die auf der Lauer liegen und abwarten und nicht wild mit einem 2m Langen Gewehr durch die Gegend rennen.
    Und zu welchem Zeitpunkt muss einem seine Rechte erklärt werden?

    Wir behalten uns selber vor, ob und wie wir unsere Ausrüstung bestmöglich einsetzten um die Kriminellen zu stoppen.
    Wegen der reinzufälligen Patrouille: Bitte siehe oben.




    Und zu welchem Zeitpunkt muss einem seine Rechte erklärt werden?

    Nach Polizeigesetz §10a unter gewissen Umständen von der Festnahme bis zur Verurteilung hin. Diese gewissen Umstände sind nicht definiert, also Auslegungsache der Beamten. Ein Beispiel hierfür wäre eine erhöhte Gefahrenlage.



    Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten und biete dir an dich bei Rückfragen jederzeit bei uns auf dem Teamspeak im Gesprächsbedarf zu melden.






    Ich wünsche dir noch ganz viel Spaß auf dem Server


    Brian Bricket
    Deputy Sheriff, Athira

  • Um die Situation aufzuklären (ich war einer der Uniformierten vor Ort).


    Der Kollege, der dich verhaftet bzw. festgesetzt hast, war vom Marshall-Service und hat sich daher nicht auszuweisen. Wir Uniformierten haben uns dann ja ausgewiesen.


    Alles andere wurde oben ja schon weiter ausgeführt.